Datum: 16.05.2019

Weg für E-Tretroller frei machen

Sichere und komfortable Nutzung ermöglichen

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Quelle: Zinkevych - AdobeStock.com

  • E-Tretroller und Co. müssen endlich legal genutzt werden können.
  • Um die Verkehrswende zu fördern, sind weitere Maßnahmen nötig.
  • vzbv fordert: Breitere Radwege schaffen und Mitnahme im ÖPNV ermöglichen. 

Ab Sommer könnten auch auf Deutschlands Straßen Tret- und Cityroller mit elektrischem Antrieb fahren – wenn der Bundesrat morgen, 17. Mai 2019, der entsprechenden Verordnung aus dem Bundesverkehrsministerium zustimmt. Sollte die Länderkammer den Weg freimachen, wäre das eine gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit die Elektrokleinstfahrzeuge aber einen erfolgreichen Beitrag zur Verkehrswende leisten können, sind weitere Schritte nötig.

„In anderen Ländern fahren sie schon längst, und auch in Deutschland müssen Verbraucherinnen und Verbraucher E-Tretroller und Co. endlich legal nutzen können. Die Fahrzeuge machen das Mobilitätsangebot vielfältiger und können einen Beitrag zur Verkehrswende leisten“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Aus Sicht des vzbv ist es aber nicht allein mit der Verordnung getan. Weitere Maßnahmen müssten folgen, um die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen so sicher, komfortabel und kundenfreundlich wie möglich zu machen – und damit einen Mehrwert für Klima und Umwelt zu schaffen.

Breitere Radwege schaffen

Wenn künftig weitere Fahrzeuge auf Radwegen fahren dürfen, müssen diese auch dafür ausgerichtet sein. Der vzbv fordert deshalb breitere Radwege für ein sicheres Nebeneinander von Fahrrädern und E-Tretrollern.

Mitnahme im ÖPNV ermöglichen

„Besonders attraktiv sind die Roller mit Elektroantrieb für die erste und letzte Meile, also den Weg zum oder vom ÖPNV-Halt. Es muss deshalb erlaubt sein, sie auch in Busse und Bahnen mitzunehmen“, fordert Müller. Bislang schließen die Beförderungsbedingungen einiger Verkehrsunternehmen die Mitnahme von versicherungspflichtigen Fahrzeugen aus, zu denen auch die Elektrokleinstfahrzeuge zählen würden. Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen sollten aus Sicht des vzbv schnellstmöglich die Grundlage schaffen, damit der E-Tretroller auch in Bus und Bahn mitgenommen werden darf.

Auf Allgemeine Betriebserlaubnis achten

Sollte die Verordnung kommen, könnten Verbraucher, die schon einen E-Tretroller gekauft haben, vor einem Problem stehen. Denn laut Verordnung wird eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelzulassung nötig sein. Liegt keine Allgemeine Betriebserlaubnis vor, kann der Roller nicht legal genutzt werden. Eine nachträgliche Einzelzulassung kostet viel Geld, da ein Gutachten nötig ist und die E-Tretroller auch zuerst den Anforderungen der Verordnung entsprechen oder nachgerüstet werden müssen. Es ist unsicher, ob die Hersteller entsprechend nachrüsten. Verbraucher sollten nun immer darauf achten, nur E-Tretroller mit Allgemeiner Betriebserlaubnis zu kaufen.

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Marion Jungbluth - Leiterin Team Mobilität und Reisen des Verbraucherzentrale Bundesverbands

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