Datum: 30.01.2017

vzbv verklagt WhatsApp

Marktwächterexperten des vzbv fordern Löschung von weitergeleiteten Daten

 vzbv verklagt WhatsApp

Quelle: biaze - Fotolia

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor dem Landgericht Berlin Klage gegen WhatsApp eingereicht. Aufgrund der seit vergangenem August geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen sammelt und speichert das Unternehmen aus Sicht des vzbv von Verbrauchern teils widerrechtlich Daten und gibt diese an Facebook weiter. Das geschieht unabhängig davon, ob sie einen Facebook-Account haben oder nicht. Besonders kritisch: Auch Nummern von Verbrauchern, die lediglich im Telefonbuch der WhatsApp-Kunden gespeichert sind, gehen an die gesamte Facebook-Unternehmensgruppe. Die Marktwächterexperten des vzbv fordern auch die Löschung der an Facebook übertragenen Daten.

Wegen der geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen hatte der vzbv WhatsApp im vergangenen September abgemahnt. Unter anderem ging es um die Weiterleitung der Account-Informationen – insbesondere von „Nicht-WhatsApp-Nutzern“ an Facebook. Die Marktwächterexperten halten das für unzulässig, jedoch gab das Unternehmen nach Aufforderung keine Unterlassungserklärung ab.

Unzulässige bedingungen

Gegenstand der nun eingereichten Klage ist nicht nur die Löschung der weitergeleiteten Daten. WhatsApp soll ebenso unterlassen, insgesamt acht beanstandete Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie gegenüber den Nutzern zu verwenden. Beispielsweise behält sich WhatsApp das Recht vor, seinen Nutzern ohne deren Einwilligung auch Werbematerial aus der Facebook-Unternehmensgruppe zukommen zu lassen.

„Neben dem Unterlassungsanspruch machen wir auch einen Beseitigungsanspruch geltend. WhatsApp soll dafür sorgen, dass die aus unserer Sicht unzulässig an Facebook übertragenen Daten gelöscht werden – vor allem die der Nicht-WhatsApp-Nutzer. Wir verlangen eine entsprechende Bestätigung“, so Carola Elbrecht, Rechtsreferentin im Marktwächter Digitale Welt beim vzbv.

Vertrauen der Verbraucher missbraucht

„Facebook hat im Jahr 2014 öffentlichkeitswirksam erklärt, die Nutzerdaten zwischen den beiden Diensten nicht auszutauschen. Darauf haben viele Verbraucher vertraut. Dieses Versprechen hat nicht lange gehalten“, so Elbrecht. Nach Ansicht der Marktwächterexperten wurde das Vertrauen der Verbraucher missbraucht, indem sich WhatsApp nun im Kleingedruckten die Weitergabe der persönlichen Informationen seiner Nutzer an Facebook vorbehält.

Hier finden Sie aktuelle Umfrageergebnisse der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zum Thema Messenger und WhatsApp.

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