Datum: 26.04.2017

Solarstrom vom Dach: Mieter bleiben benachteiligt

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zum Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom

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Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom beschlossen. Mieter, Selbstnutzer von Eigentumswohnungen und Betreiber von Kleingewerben in Wohnungen können demnach mit kostengünstigem Solarstrom vom eigenen Dach versorgt werden. Die Bundesregierung hat es aber verpasst, Mieterstrom finanziell in gleicher Höhe wie den von Hauseigentümern selbst genutzten Solarstrom zu fördern. Auch wird die breitere Nutzung von Mieterstrom über das einzelne Gebäude hinaus verhindert. Der vzbv fordert nun Bundestag und Bundesrat auf, das Gesetz nachzubessern.

Hierzu Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

„Mehr als die Hälfte der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland wohnen zur Miete. Bis zu 3,8 Millionen Haushalte könnten von Mieterstrom profitieren. Die Bundesregierung hat aber ihr Versprechen, die bestehende Ungleichbehandlung von Hauseigentümern und Mietern zu beenden, nur halbherzig umgesetzt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Solarstrom vom Dach für Mieter finanziell schlechter gestellt werden soll als für Hauseigentümer.

Insbesondere Mieter können die erneuerbaren Energien in die Städte tragen. Solange aber Mieterstrom, wie jetzt von der Bundesregierung vorgesehen, im gleichen Gebäude erzeugt und verbraucht werden muss, bleiben viele Mieter unnötig außen vor. Bewohner von Mietwohnungen oder selbstgenutzten Eigentumswohnungen müssen die Möglichkeit erhalten, auch den auf benachbarten Dächern erzeugten Solarstrom als Mieterstrom im eigenen Haushalt zu nutzen.

Die Zeit der kleinen Mieterstromprojekte muss vorbei sein. Nur durch die großflächige Einführung und eine faire Finanzierung lässt sich die Energiewende dauerhaft auch in unseren Städten zum Erfolg führen.“

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