Datum: 16.03.2017

Santander Consumer Bank muss AGB für Kreditkarten anpassen

Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Kreditinstitut erfolgreich ab

fotolia_78123514_l_mh_pm_0.jpg

Quelle: MH/Fotolia

Das Team des Marktwächters Finanzen der Verbraucherzentrale Sachsen hat die Santander Consumer Bank AG erfolgreich abgemahnt. Die Bank sicherte sich in ihren Bedingungen für Kreditkarten das Recht zu, eine unwirksame Klausel nach „billigem Ermessen“ zu ersetzen. Zudem müsste die neue Klausel nicht den gesetzlichen Regelungen genügen, sondern lediglich dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahekommen. Die umstrittene Formulierung „nach billigem Ermessen“ wird darüber hinaus von weiteren Kreditinstituten und in verschiedenen Bereichen eingesetzt, wie die Marktwächterexperten feststellten.

Die Santander Consumer Bank verwendete in ihren Kartenbedingungen für Kreditkarten eine Formulierung, nach der sie eine unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine nach „billigem Ermessen“ zu treffende Bestimmung ersetzen darf, die dem „mit der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe kommt“. Zum einen konnte die Bank damit die neue Klausel nach „billigem Ermessen“ und damit einseitig bestimmen. Zum anderen muss sich eine Ersatzklausel an den geltenden gesetzlichen Regelungen orientieren, und damit gerade nicht am vom Kreditinstitut ursprünglich verfolgten Zweck.

„Hier sind nach unserer Ansicht die Grenzen der Vertragsfreiheit überschritten. Ohne Rechtskenntnisse ist der Verbraucher der Bank ausgeliefert“, so Carmen Friedrich, Teamleiterin Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Sachsen. „Die Rechtsprechung ist eindeutig und wir haben die Santander Consumer Bank daher im Januar 2017 abgemahnt. Mit Erfolg – die Bank entfernte die Klausel aus ihren Dokumenten.“

„Billiges Ermessen“ bei weiteren Banken und Sparkassen

Im Hinblick auf das „billige Ermessen“ ist die Santander Consumer Bank kein Einzelfall. Derartige Klauseln finden sich auch bei weiteren Kreditinstituten und in anderen Zusammenhängen, wie die Marktwächterexperten im Rahmen einer aktuellen Untersuchung feststellten. Darüber hinaus wurden derartige Fälle auch durch Verbraucherbeschwerden im Frühwarnnetzwerk bekannt.

Klauseln mit „billigem Ermessen“ wurden unter anderem bei Entgelten für Bankdienstleistungen, bei Zinssätzen und bei Zusatzleistungen bei Kreditkarten gefunden. „Wir haben derartige Formulierungen bei Kreditinstituten aller Art und Größe entdeckt – von der Santander Consumer Bank über die Berliner Sparkasse bis hin zur Raiffeisenbank im Stiftland“, so Friedrich weiter. „Viele dieser Klauseln wurden bereits für rechtlich unzulässig erklärt.“ 

In zahlreichen Fällen ist das sächsische Marktwächter-Team bereits aktiv geworden. So wurden zum Beispiel alle Banken, die Entgelte für Bankdienstleistungen nach „billigem Ermessen“ festlegen wollten, angeschrieben. Alle betroffenen Anbieter haben schriftlich zugesichert, die Klauseln aus ihren Dokumenten zu streichen und nicht mehr zu verwenden.

Ein Hintergrundpapier bietet ausführliche Informationen zum Thema „billiges Ermessen“:

 


Downloads

Billiges Ermessen - Hintergrundinformation

Billiges Ermessen - Hintergrundinformation

Ansehen
PDF | 70.2 KB

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525