Datum: 27.06.2017

Rekordstrafe: Google darf eigene Shopping-Dienste nicht bevorzugen

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zum Wettbewerbsverfahren der Europäischen Kommission gegen Google

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Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Die Europäische Kommission hat in ihrem Wettbewerbsverfahren gegen Google eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Milliarden Euro verhängt. Die Kommission sieht es als erwiesen an, dass Google seine Marktmacht missbraucht hat, indem es in seiner Suchmaschine den eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping systematisch vor anderen Preisvergleichsdiensten bevorzugt. Google hat 90 Tage Zeit um diese Ungleichbehandlung abzustellen, sonst drohen weitere Geldbußen.

Dazu Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

„Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission. Google hat mit dieser Geschäftspraktik dem fairen Wettbewerb geschadet und die Angebotsvielfalt eingeschränkt. Die empfindliche Geldstrafe wird dafür sorgen, dass Verbraucher in Zukunft etwas mehr Transparenz beim Online-Shopping erwarten können.

Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass Suchmaschinen wie Google die relevantesten Ergebnisse anzeigen. Um nachteilige Entscheidungen für Verbraucher zu verhindern und Diskriminierung auszuschließen, könnte auch die Überprüfung von relevanten Algorithmen durch eine unabhängige Aufsichtsbehörde einen Beitrag leisten. Hierfür setzt sich der vzbv bei der kommenden Bundesregierung ein.“

Die Europäische Kommission hat das Wettbewerbsverfahren gegen Google im Jahr 2010 begonnen. Der europäische Dachverband der Verbraucherorganisationen BEUC, dessen Mitglied auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist, ist seit April 2013 als offizielle Partei an dem Verfahren auf Klägerseite beteiligt.

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