Datum: 28.04.2017

Low-Speed und Abo-Falle: Neue Regelungen zum Telefonieren und Surfen helfen Verbrauchern nur wenig

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Verabschiedung des TKG-Änderungsgesetzes

Florian Schuh - vzbv / Deutscher Verbrauchertag 2017

Quelle: Marco Urban - vzbv

Am 27. April 2017 hat der Deutsche Bundestag das Dritte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), bewertet die Gesetzesänderung kritisch:

„Die jüngsten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes greifen aus Verbrauchersicht viel zu kurz. Zwar soll die Bundesnetzagentur ein einheitliches Verfahren zum besseren Schutz gegen Abo-Fallen, also gegen unberechtigte Rechnungsposten von Drittanbietern auf der Handyrechnung, aufsetzen. Die vom vzbv und Bundesrat geforderte voreingestellte Drittanbietersperre wird jedoch nicht eingeführt.

Leider werden sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher auch weiterhin darüber ärgern müssen, dass sie viel langsamer surfen, als in ihren Verträgen versprochen. Der Entwurf der Bundesnetzagentur zu Abweichungen bei der Surfgeschwindigkeit ändert daran vorerst nicht viel und bleibt ein Tropfen auf dem heißen Stein. Verbraucher haben noch immer keine Rechtssicherheit, unkompliziert ihren Tarif zu mindern oder anzupassen, wenn sich Anbieter nicht an ihre vertraglichen zugesicherten Bandbreiten halten.“

Klaus Müller, Vorstand des vzbv

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

lina-ehrig-presse-vzbv_1_von_1.jpg

Lina Ehrig

Leiterin Team Digitales und Medien

info@vzbv.de +49 30 258 00-0