Datum: 30.09.2020

Lobbyregistergesetz: Allianz für Lobbytransparenz fordert Nachbesserungen

vzbv veröffentlicht Stellungnahme

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Quelle: niroworld - fotolia.com

Die „Allianz für Lobbytransparenz“ fordert vor der öffentlichen Anhörung im Bundestag von den Regierungsfraktionen Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters. Aus Sicht der Allianz muss eine Regelung für mehr Transparenz im Lobbyismus mehr enthalten als nur ein Lobbyregister. Mit dem legislativen Fußabdruck fehlt ein entscheidendes Element, um Eingaben von Interessenvertretern sowie eine Erläuterung der Interessenbeteiligung und -abwägung in der Begründung von Gesetzentwürfen offenzulegen.

Es ist zu begrüßen, dass CDU/CSU und SPD sich darauf geeinigt haben, dass das Lobbytransparenzgesetz auch für die Bundesregierung gelten soll. Doch nur mit einem umfassenden Interessenvertretungsgesetz und einem legislativen Fußabdruck können politische Entscheidungsfindungsprozesse tatsächlich transparent und nachvollziehbar gemacht werden.

Ein weiterer kritischer Punkt im Gesetzentwurf sind für die Allianz die Ausnahmeregelungen von der Registrierungspflicht. Dass Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften davon ausgenommen sind, widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Begründung überzeugt nicht, denn das Grundgesetz gebietet keine Ausnahmevorschriften für diese Gruppen. Auch die Einführung des Amtes einer/s unabhängigen Lobbybeauftragten mit Durchgriffsrechten und der notwendigen Ausstattung mit Personal und Sachmitteln lässt der vorliegende Entwurf vermissen. Ein Lobbyregister muss aus Sicht der Allianz durch einen einheitlichen, verbindlichen Verhaltenskodex inklusive einem Maßnahmenkatalog ergänzt werden, den alle Interessenvertreterinnen und -vertreter mit Eintragung ins Register akzeptieren. Weiter empfehlen die Organisationen Sanktionen bei einem Verstoß gegen den Kodex. Auch hier greift der Entwurf eindeutig zu kurz.

Politische Interessenvertretung gehört zur demokratischen Willensbildung – wenn sie fair und transparent geregelt ist. Daher appelliert die „Allianz für Lobbytransparenz“ an die Bundesregierung, die Anregungen für ein umfassendes Interessenvertretungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode im Sinne echter Transparenz aufzugreifen.

Hintergrund

Im Juni 2019 haben sich der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V., der Naturschutzbund Deutschland (NABU), die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland, der Verband der Chemischen Industrie (VCI) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zur „Allianz für Lobbytransparenz“ zusammengeschlossen. Gemeinsam setzen sich die sechs Organisationen für Fairness, Offenheit, Transparenz und Integrität in der politischen Interessenvertretung ein. DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V., Transparency Deutschland, der VCI und der vzbv sind am 1. Oktober 2020 als Sachverständige zur öffentlichen Anhörung vor dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung geladen.

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Mehr Lobbytransparenz wagen | Stellungnahme des vzbv zu Gesetzentwürfen für ein Lobbyregistergesetz | 01.10.2020

Mehr Lobbytransparenz wagen | Stellungnahme des vzbv zu Gesetzentwürfen für ein Lobbyregistergesetz | 01.10.2020

Mehr Lobbytransparenz wagen | Stellungnahme des vzbv zu Gesetzentwürfen für ein Lobbyregistergesetz | 01.10.2020

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