Datum: 27.03.2018

Kollektiven Rechtsschutz in Deutschland und Europa stärken

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zum New Deal for Consumers und zur Musterfeststellungsklage

Pressefoto 8 Klaus Müller | Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband | Credit: vzbv - Gert Baumbach

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Die Europäische Kommission möchte neue Regelungen im kollektiven Rechtsschutz vorschlagen. Klaus Müller, Vorstand des vzbv, fordert, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland und Europa künftig leichter zu ihrem Recht kommen:

„Der vzbv begrüßt, dass sowohl Brüssel als auch Berlin die Lücke im kollektiven Rechtsschutz endlich schließen wollen. Auf den ersten Blick wirkt der New Deal for Consumers vielsprechend. Das wichtigste politische Vorhaben für Verbraucher in Deutschland ist aktuell jedoch die Musterfeststellungsklage. Hier darf es keine Verzögerungen in der Umsetzung mehr geben.

Die Vorschläge aus Brüssel könnten – je nachdem wann und in welcher Form sie durchverhandelt sind – eine gute Ergänzung zur Musterfeststellungsklage bieten. Das kann aber dauern. Verbraucher in Deutschland haben lange genug gewartet. Sie müssen endlich einfacher zu ihrem Recht kommen. Dies kann die Musterfeststellungsklage ermöglichen, wenn sie gut umgesetzt wird.“

Alles zum Thema: EU-Verbandsklage

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