Datum: 23.01.2017

Kein Schutz mehr bei der Buchung von Ferienhäusern und Tagesreisen

Aktueller Gesetzesentwurf zur EU-Pauschalreiserichtlinie senkt Verbraucherschutzniveau deutlich ab

belchonok - 123RF.com
  • Die Buchung von Tagesreisen und Ferienhäusern soll nicht mehr unter das Pauschalreiserecht fallen.
  • In diesen Fällen entfällt unter anderem die Absicherung bei Insolvenz des Anbieters oder Reisemängeln.
  • Ferienhausanbieter können zum Nachteil der Verbraucher bestimmen, welches Landesrecht bei Entschädigungsansprüchen gilt.

Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie muss in deutsches Recht übersetzt werden. Dazu findet heute im Bundestag eine Anhörung statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert in einer Stellungnahme, bisherige gesetzliche Standards nicht auszuhöhlen.

„Wenn das Pauschalreiserecht künftig nicht mehr für Tagesreisen und einzeln gebuchte Ferienunterkünfte gilt, schwächt das die bisherigen Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern erheblich. Reiseanbieter könnten künftig nicht mehr für alle Mängel haftbar gemacht werden“, sagt Felix Methmann, Reiseexperte beim vzbv.

„Ist zum Beispiel eine Ferienwohnung vor Ort plötzlich ausgebucht, müssten Verbraucher ihre Ansprüche im Zweifel nach ausländischem Recht geltend machen. Das kann in einem beliebigen Land sein, das der Anbieter bestimmen kann. Im Falle eines Mangels könnte dann keine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangt werden. Die Bundesregierung kann das verhindern, wenn sie denn will, denn die EU-Richtlinie sieht keine Herausnahme von Tagesreisen und einzeln gebuchten Ferienunterkünften vor.“

Verbraucherschutzstandards werden abgesenkt

Grundsätzlich müssen die europäischen Vorschriften ohne Abweichung in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung hatte sich aber in der Vergangenheit für eine Ausnahmeregelung eingesetzt, die es Deutschland ermöglicht, das bisherige Verbraucherschutzniveau aufrechtzuerhalten. Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf will die Bundesregierung diese Ausnahmeregelung nun aber nicht nutzen, sondern den Verbraucherschutz sogar absenken.

„Der deutsche Gesetzgeber höhlt das durch die EU-Richtlinie ohnehin schon abgesenkte deutsche Verbraucherschutzniveau also noch weiter aus“, so Methmann.

Keine Sicherheit für Verbraucher

Der aktuelle Gesetzesentwurf nimmt Tagesreisen und Reiseeinzelleistungen von der Pauschalreiserichtlinie aus.

Als Tagesreisen gelten Reiseangebote, die weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung beinhalten. Besonders bei älteren Menschen sind solche Reisen beliebt. Der Reisepreis für eine Tagesreise kann erheblich sein und sogar den Reisepreis für eine mehrtägige Pauschalreise überschreiten. Mit dem neuen Gesetz hätten Verbraucher keine Entschädigungsansprüche, wenn zum Beispiel der Reisebus Verspätung hat und eine teure, gebuchte Veranstaltung deshalb nicht besucht werden kann.

Die Ausnahme von Reiseeinzelleistungen betrifft im Wesentlichen Ferienwohnungen- und Häuser. Geht zum Beispiel der Ferienhausanbieter insolvent, wären Anzahlungen verloren.

Der vzbv fordert, Tagesreisen und Reiseeinzelleistungen dem Pauschalreiserecht zu unterstellen.

Downloads

Neues Pauschalreiserecht | Stellungnahme des vzbv zum Gesetzesentwurf | 23. Januar 2017

Neues Pauschalreiserecht | Stellungnahme des vzbv zum Gesetzesentwurf | 23. Januar 2017

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