Datum: 03.08.2017

Fipronil in Eiern: Einheitliche Handlungsempfehlungen fehlen

vzbv fordert bundesweit einheitliche Informationen durch die Bundesbehörden

Eier im Supermarkt - einheitliche Handlungsempfehlungen fehlen

Quelle: Piotr Adamowicz - fotolia.com

  • In deutschen, niederländischen und belgischen Betrieben sind Eier mit Fipronil-Rückständen gefunden worden. Fipronil ist gesundheitsschädlich und in der Lebensmittelproduktion verboten.
  • Einheitliche Handlungsempfehlungen für Verbraucher fehlen jedoch.
  • Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sollte dringend dafür sorgen, dass die Bundesbehörden konkrete und einheitliche Handlungsempfehlungen für Verbraucher aussprechen können.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt aktuell vor Fipronil in Eiern. In einigen Chargen aus Deutschland, den Niederlanden und Belgien wurden Rückstände des Insektizids festgestellt, das gesundheitsschädlich ist. Eine bundesweit einheitliche Handlungsempfehlung für Verbraucherinnen und Verbraucher fehlt bislang.

„Die Kommunikation der verschiedenen Behörden ist uneinheitlich und dadurch für Verbraucher höchst verwirrend. Neben einer zentralen Risikobewertung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung brauchen wir zukünftig konkrete Verhaltensempfehlungen – und zwar bundesweit einheitlich. Risikobewertung und Risikokommunikation dürfen nicht getrennt werden“, sagt Jutta Jaksche, Ernährungsexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

„Das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) muss hier dringend die Koordinierung übernehmen.“

Das BfR hat am 30. Juli 2017 eine erste Risikobewertung für Fipronil in Eiern abgegeben. Handlungsempfehlungen für Verbraucher werden jedoch entweder gar nicht oder nur von einzelnen Bundesländern ausgesprochen. Somit unterschieden sich die Aussagen je nach Bundesland.

Lebensmittelwarnung.de verfehlt bisher sein Ziel

Auf der bundesweiten Internetseite www.lebensmittelwarnung.de sollen Verbraucher aktuelle Lebensmittelwarnungen finden. Verbraucher finden hier aber keineswegs einheitliche Handlungsempfehlungen. Zu Fipronilrückständen gab es vier verschiedene Meldungen innerhalb von zwei Tagen. Denn auch hier speisen die Bundesländer ihre Warnungen einzeln ein, ohne dass sie durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geprüft und koordiniert werden. Um das in Zukunft zu verhindern, muss das BVL den Auftrag von den Bundesländern bekommen, auf der Grundlage einer BfR-Bewertung dort auch klare Handlungsempfehlungen zu geben.

Was sollten Verbraucher beachten?

Fipronil ist ein Insektizid, das für die Bekämpfung von Flöhen und Zecken bei Hunden und Katzen zugelassen ist. Für Tiere in der Lebensmittelproduktion ist der Stoff nicht zugelassen, als Bestandteil eines Putzmittels wurde er jedoch in einigen Betrieben in Belgien, den Niederlanden und Deutschland in Hühnerställen eingesetzt.

Der Verlauf der Vertriebswege wird derzeit intensiv von den zuständigen Behörden geprüft. Nach Angaben des BfR sind die bisher gemeldeten Mengen in Deutschland von Fipronil-Rückständen unbedenklich. In Niedersachsen weist das Ernährungsministerium jedoch darauf hin, dass für Kinder schon der Verzehr von einem Ei gesundheitsschädlich sein kann. Für eine umfassende Einschätzung müssen weitere Überprüfungen abgewartet werden, denn einzelne Chargen könnten auch die BfR-Grenzwerte übersteigen. Derzeit müssen Verbraucher verschiedenen Meldungen auf www.lebensmittelwarnung.de auswerten und selbst Handlungsanweisungen entwickeln.

Informationen erhalten Verbraucher außerdem bei der Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland.

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