Datum: 12.03.2018

Erfolg gegen Kreditkartenanbieter

Hohe Kosten, wenig Mehrwert. Die Marke VIABUY wirbt besonders um Teenager und Azubis und verwendet mangelhafte Geschäftsbedingungen

 Erfolg gegen Kreditkartvermittler

Quelle: agcreativelab / Adobe Stock

In zahlreichen analysierten Fällen aus dem Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen schildern Verbraucher, dass sie sich über die Kosten, das Kündigungsrecht und die Vertragslaufzeit nicht ausreichend und transparent aufgeklärt fühlen. Der Anbieter PPRO Financial Ltd. ist mit seiner Marke VIABUY vor allem mit einer besonders kreativen Inaktivitätsgebühr von 9,95 Euro aufgefallen. Verbraucher profitieren gleich mehrfach von der erfolgreichen Abmahnung durch die Marktwächter-Experten.


Auf der Internetseite www.viabuy.com wirbt der Anbieter mit „Prepaid-Kreditkarten ohne Schufa-Check“ und zielt dabei auch auf die Zielgruppe junger Erwachsener ab. „Die Auswertung der Beschwerden zeigte, dass sich die Betroffenen im Nachhinein nur unzureichend und wenig transparent über die tatsächlichen Kosten aufgeklärt fühlen“, erklärt Kerstin Schultz, Teamleiterin des Marktwächter-Teams bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Vielzahl von unzulässigen Entgelten

VIABUY führt in den Vertragsbedingungen gleich ein ganzes Paket an Entgeltklauseln auf, die aus Sicht der Marktwächterexperten unzulässig sind. So werden für fehlgeschlagene Kartenzahlungen in Geschäften oder Bargeldverfügungen Gebühren von 0,50 Euro verlangt. Unklar bleibt, in welchen Fällen die Entgelte fällig werden – zum Beispiel auch bei technischen Störungen der jeweiligen Vorgänge oder anderen fremdverschuldeten Umständen. Selbst für einfachste Dienste ohne besonderen Aufwand und Mehrwert veranschlagt der Kartenanbieter Extra-Gebühren. Zum Beispiel sollen Kartenbesitzer für das Abrufen des Kontostandes am Geldautomaten weitere 0,50 Euro pro Vorgang bezahlen.

Inaktivitäts- und Rückerstattungsentgelte

Besonders hoch ist die Inaktivitätsgebühr von 9,95 Euro, die der Kreditkartenanbieter verlangt, wenn Verbraucher in einem Zeitraum von zwölf Monaten keine Lade-  oder Ausgabetransaktionen veranlassen. „Dieses Entgelt ist aus unserer Sicht in hohem Maße ungerechtfertigt, da ihm keine Gegenleistung oder Aufwand gegenübersteht“, so Schultz. Auch die im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebene Rückerstattungsgebühr von zehn Euro halten die Marktwächter-Experten für zu hoch, da sie gesetzlichen Vorgaben aus dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG, §33) widerspricht und nach Auffassung der Marktwächter weit über einem marktüblichen Entgelt liegt.

Vollumfängliche Abgabe der Unterlassungserklärung

Bereits im Dezember 2017 haben die Marktwächter-Experten den Anbieter abgemahnt. Nach mehreren Teilunterlassungserklärungen hat PPRO mittlerweile vollumfänglich und rechtskräftig zugesichert, alle beanstandeten Klauseln in Zukunft nicht mehr zu verwenden.

Durch die Abgabe der Unterlassungserklärung können VIABUY-Kunden ihre Verträge bis zu ein Jahr und zwei Wochen nach Vertragsabschluss widerrufen, selbst wenn die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist. „Außerdem können Betroffene bereits gezahlte Entgelte zurückfordern, wenn ihnen diese tatsächlich berechnet wurden“, so Schultz.

Verbraucher können sich bei ähnlichen Fällen und auffälligen Entgelten direkt an den Marktwächter Finanzen wenden: https://ssl.marktwaechter.de/mitmachen/beschwerdeformular.

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