Datum: 14.12.2017

Energielabel muss aussagekräftiger werden

Bundesregierung muss sich für verbraucherfreundlichere Kennzeichnung von Elektrogeräten einsetzen

Energielabel

Quelle: Maho - Fotolia.com

  • Der vzbv begrüßt das neue klare Energielabel mit einer Skala von A bis G.
  • Als energieeffizient gekennzeichnete Geräte müssen in allen Programmen besonders sparsam sein, nicht nur in Energiesparprogrammen.
  • Der vzbv fordert hohe Qualitätsanforderungen und gute Reparierbarkeit der Produkte.

Das neue Energielabel mit einer Skala von A bis G für Elektrogeräte ist beschlossene Sache und wird ab Ende 2019 eingeführt. Jetzt überarbeitet die EU-Kommission die Effizienzanforderungen, in einem ersten Schritt für Lampen und Leuchten, Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte sowie Fernseher. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zusammen mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in seinen Stellungnahmen die Entwürfe der EU-Kommission als verbraucherunfreundlich kritisiert und fordert, das tatsächliche Verbraucherverhalten bei der Kennzeichnung stärker zu berücksichtigen.

Problematisch ist aus Sicht des vzbv vor allem, dass Geräte ihr Energielabel nur auf Basis eines Programms erhalten. „Es darf nicht sein, dass Wasch- und Spülmaschinen allein aufgrund ihres Energiesparprogramms als besonders energieeffizient eingestuft werden, obwohl Verbraucher mehrheitlich andere Programme nutzen. Das ergibt ein unrealistisches Bild“, sagt Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen beim vzbv.

Ausführliche ProduktInformationen für Verbraucher bereitstellen

Die Bewertungsgrundlagen für das Energielabel müssen auf eine breitere Basis gestellt werden und dürfen nicht nur Energiesparprogramme berücksichtigen. Zudem muss die Dauer dieser Programme begrenzt werden, damit sie von den Verbrauchern besser angenommen werden.

„Energiesparprogramme müssen als solche besser gekennzeichnet werden. Andere Programme müssen auch tatsächlich die Temperaturen erreichen, die im Programmnamen stehen. Dies gilt insbesondere, wenn es um Hygieneanforderungen bei 60-Grad-Wäsche geht“, sagt Energieexpertin Elke Dünnhoff von der Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat zudem in einem Marktcheck ermittelt, dass nur zwei von zehn Waschmaschinen alternativ spezielle Hygieneprogramme anbieten.

Verbraucher müssen vor dem Kauf umfassende Informationen über die Produkteigenschaften erhalten. So sollten neben den wichtigsten Fakten auf dem Energielabel selbst weitere Informationen über den Energie- und Wasserverbrauch, die Programmdauer und bei Waschmaschinen auch zur Beladungsmenge aller Programme im Datenblatt aufgeführt werden, das die Verbraucher vor dem Kauf einsehen können. Die Informationen auf dem Datenblatt werden in Zukunft auch in einer Datenbank abrufbar sein, um Verbrauchern eine bessere Übersicht über energiesparende Produkte zu liefern.

Trend zu großen Geräten entgegenwirken

Der Trend geht zu größeren Elektrogeräten, weil diese bisher leichter bessere Energieeffizienzklassen erreichen als kleinere Geräte, die schon aufgrund ihrer Größe weniger Strom verbrauchen. Erzielte Energieeinsparungen dürfen zum Beispiel nicht durch immer größere Kühlschränke, Fernsehgeräte oder Waschmaschinen wieder aufgefressen werden. Die großen Maschinen nur halbvoll laufen zu lassen, ist auch keine effiziente Lösung weil der Energieverbrauch dann deutlich weniger als um die Hälfte sinkt.  

Reparierbarkeit gewährleisten

Die Langlebigkeit von Elektrogeräten muss auch weiterhin gewährleistet bleiben. Wenn zum Beispiel LED in Leuchten fest verbaut sind, können sie nicht einzeln sondern nur die ganze Leuchte ausgetauscht werden. Leuchten mit festeingebauten LED müssen daher auf Ausnahmefälle begrenzt und besser gekennzeichnet werden.

Hintergrund

Seit dem 1. August 2017 gilt die neue Energieverbrauchskennzeichnung für Elektrogeräte. Damit soll das Kennzeichnungswirrwarr beendet und die vielen Pluszeichen werden einheitlich durch die Skala A bis G bei allen Produktgruppen ersetzt. Allerdings wird die Umsetzung bis 2030 dauern, da die Zuordnung zu der Skalenhöhe nun für jede Produktgruppe neu festgelegt werden muss.

Als erste Produktgruppen sollen jetzt die Kriterien für Lampen und Leuchten, Kühlgeräte, Waschmaschinen und Geschirrspüler sowie Fernseher festgelegt werden. Die neuen Label sollen dann ab Ende 2019 auf den Geräten in den Verkaufsräumen kleben. Für diese Produktgruppen fanden jetzt die Verbändeanhörungen durch die Bundesregierung statt.

Downloads

Stellungnahme Energieverbrauch von Geschirrspüler | vzbv und Verbraucherzentrale Rheinland Pflalz | 6. Dezember 2017

Stellungnahme Energieverbrauch von Geschirrspüler | vzbv und Verbraucherzentrale Rheinland Pflalz | 6. Dezember 2017

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Stellungnahme Energieverbrauch von Waschmaschinen | vzbv und Verbraucherzentrale Rheinland Pflalz | 6. Dezember 2017

Stellungnahme Energieverbrauch von Waschmaschinen | vzbv und Verbraucherzentrale Rheinland Pflalz | 6. Dezember 2017

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Stellungnahme Energieverbrauch von Lampen und Leuchten | vzbv und Verbraucherzentrale Rheinland Pflalz | 28. November 2017

Stellungnahme Energieverbrauch von Lampen und Leuchten | vzbv und Verbraucherzentrale Rheinland Pflalz | 28. November 2017

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Marktcheck Waschmaschinen | Verbraucherzentrale Rheinland-Pfallz | 30. November 2017

Marktcheck Waschmaschinen | Verbraucherzentrale Rheinland-Pfallz | 30. November 2017

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Thomas Engelke - Leiter Team Energie und Bauen des Verbraucherzentrale Bundesverbands

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