Datum: 06.12.2017

Crowdinvesting: Informationen für Verbraucher oft unzureichend

Untersuchungsergebnisse des Marktwächters Finanzen zeigen, dass Verbraucher auf Crowdinvesting-Plattformen in Verträgen und Informationsblättern häufig unvollständige oder widersprüchliche Informationen über die Projekte finden.

 Crowdinvesting: Informationen für Verbraucher oft unzureichend

Quelle: adrian_ilie825 - Fotolia

Bei Crowdinvesting-Projekten können sich Anleger anhand der vorgeschriebenen Unterlagen über ein Investitionsprojekt oftmals nur unzureichend informieren. Dies zeigt eine Untersuchung des Marktwächters Finanzen. In den Informationen zu 83 Projekten auf 33 Crowdinvesting-Plattformen waren die Angaben zu einzelnen Projekten häufig unpräzise, die Ausführungen zu Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten unklar oder widersprüchlich formuliert. Die Marktwächterexperten stellten außerdem fest, dass es Verbrauchern nur schwer möglich ist, die Kosten zu vergleichen.

Crowdinvesting über Internetplattformen verspricht Anlegern zum Teil hohe Renditen die mit großen Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden sind. Die Beteiligung übers Internet ermöglicht Verbrauchern einen einfachen Einstieg auch mit kleineren Summen. Für Unternehmen gelten bei dieser Finanzierungsform Sonderregelungen: Sie müssen keinen umfangreichen Verkaufsprospekt erstellen, sondern lediglich ein dreiseitiges Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB). Für Verbraucher können diese reduzierten Informationspflichten jedoch problematisch sein, wenn sie beispielsweise bei einer Anlageentscheidung keine ausreichenden oder widersprüchliche Informationen enthalten.

Die Marktwächterexperten in der Verbraucherzentrale Hessen prüften bei 33 Internetplattformen Unterlagen (Verträge und VIBs) von insgesamt 83 Crowdinvesting-Projekten im Hinblick darauf, ob die Unterlagen die für Verbraucher wichtigen Informationen enthielten und ob diese in beiden Dokumenten übereinstimmten.

Angaben zum Investitionsprojekt häufig ungenau

Die Angaben zum Anlageobjekt, mit denen das Investitionsprojekt im VIB näher beschrieben werden muss, waren in über 51 der 83 untersuchten Fälle nicht konkret. „Es fanden sich Allgemeinplätze und Standardformulierungen“, berichtet Wolf Brandes, Teamleiter Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Verbraucher kaufen hier die Katze im Sack.

Unvollständige Informationen zu Laufzeit und Kündigung

In fast der Hälfte der Fälle fanden die Marktwächterexperten widersprüchliche Angaben zwischen VIB und Vertrag zum Laufzeitende des Darlehens. „Verbraucher werden über wichtige Anlagedetails im Unklaren gelassen oder treffen möglicherweise ihre Entscheidung auf falscher Grundlage“, kritisiert Brandes.

Wenig Kostentransparenz, Kaum Vergleichbarkeit

Die Untersuchungsergebnisse zeigen außerdem: Einmalig anfallende Kosten und Provisionen, wie beispielsweise die Vermittlungsgebühr, die die Emittenten an die Plattform entrichten, lagen bei den untersuchten Projekten in mehr als der Hälfte der Fälle zwischen rund sechs und elf Prozent der Darlehenssumme. „Das sind oft erhebliche Anteile der vom Verbraucher investierten Summe, die gar nicht in das eigentliche Vorhaben fließen. Es finden sich in den VIBs außerdem auch keine standardisierten Angaben, die Verbrauchern einen Vergleich der Kosten in unterschiedlichen Projekten ermöglichen“, bemängelt Brandes.

Plattformen strenger regulieren

„Die Marktwächterergebnisse verdeutlichen, dass diese Plattformen ihren Job nicht machen. Niemand scheint zum Beispiel die Dokumente der Emittenten ordentlich zu prüfen. Gleichzeitig fließen hohe Provisionen. Das kann nicht sein. Verbraucher müssen vor Interessenkonflikten geschützt werden. Hierzu brauchen wir eine eigene Plattformregulierung“, fordert Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Crowdinvesting-Plattformen operieren in aller Regel als Finanzanlagenvermittler. Das heißt, es werden zwar bestimmte Zulassungskriterien - meist durch Gewerbeämter - geprüft, eine laufende Aufsicht erfolgt aber nicht. „Die Tätigkeit und Verantwortlichkeit der Crowdinvesting-Plattformen muss genauer geregelt werden und unter die laufende Aufsicht der BaFin gestellt werden. Mit Blick auf die hohen Anlagesummen, die beim Crowdinvesting möglich sind, müssen Verbraucher vor unseriösen Angeboten in dem ohnehin schwierigen grauen Kapitalmarkt geschützt werden“, so Mohn.

Methode

Im Rahmen des Projekts Marktwächter Finanzen analysierte die Verbraucherzentrale Hessen die Vermögensanlagen-Informationsblätter sowie die zwischen Anleger und kapitalsuchendem Unternehmen geschlossenen Verträge zu 83 Crowdinvesting-Projekten. An zwei Stichtagen (19.01.2017 und 22.02.2017) wurden 68 Plattformen dahingehend gesichtet, ob sie Schwarmfinanzierungen nach § 2a Vermögensanlagengesetz vermitteln. Dies traf auf 33 Plattformen zu, die an den Stichtagen insgesamt 83 Projekte vermittelten. Anhand eines zuvor erstellten Kriterienkatalogs wurde in Folge überprüft, ob die wesentlichen Informationen zu den Vermögensanlagen in den Verträgen und in den VIBs angegeben werden. Die Kriterien für das VIB wurden aus § 13 VermAnlG abgeleitet.

 Dorothea Mohn und Wolf Brandes bei der Pressekonferenz

Downloads

Untersuchungsbericht "Crowdinvesting - Analyse der Vertragsbedingungen und des VIB"

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Faktenblatt zum Untersuchungsbericht "Crowdinvesting - Analyse der Vertragsbedingungen und des VIB"

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Infografik Crowdinvesting - Angaben zum Anlageobjekt oftmals unkonkret

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Infografik Crowdinvesting - Unvollständige oder widersprüchliche Angaben zur Laufzeit des Crowdfundings

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