Datum: 18.07.2018

Chance für mehr Tierwohl nutzen

vzbv fordert Tierwohlkennzeichen deutlich über gesetzlichem Mindeststandard

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Quelle: Countrypixel - Fotolia.com

  • Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat einen Gesetzentwurf für ein staatliches Tierwohlkennzeichen vorgelegt.
  • Der vzbv sieht noch gesetzlichen Handlungsbedarf, um die Grundlagen für ein verlässliches Tierwohlkennzeichen zu schaffen.
  • Es müssen zügig ambitionierte Kriterien für das Label konkretisiert werden.

Wie gut ein Tier gelebt hat – darüber informieren im Handel mittlerweile unterschiedlichste Label. Sie sind jedoch kaum vergleichbar. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt deshalb den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für ein staatliches Tierwohlkennzeichen. In dem Zuge seien aber rechtliche Regelungen überfällig, die Grundlage für ein verlässliches Tierwohlkennzeichen seien.        

„Es ist gut, dass endlich ein staatliches Tierwohlkennzeichen mit verbindlichen Standards kommen soll. Das Label muss aber auf einem festen Fundament aufbauen. Und hier gibt es weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf. Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss die Chance nutzen, umfassend für mehr Tierwohl zu sorgen“, sagt Sophie Herr, Leiterin des Teams Lebensmittel beim vzbv.

Regelungsbedarf sieht der vzbv an verschiedenen Stellen: Nicht für alle Tierarten, zum Beispiel Puten, gibt es eine Nutztierhaltungsverordnung, die Mindeststandards für die Haltung festlegt. Zudem seien Ausnahmeregelungen wie das Kürzen von Schwänzen in der Landwirtschaft längst Praxis und der Vollzug des geltenden Rechts nicht gesichert. Der vzbv fordert, diese Defizite zu beheben. Mit dem Tierwohlkennzeichen solle zudem ein Monitoringsystem geschaffen werden, mit dem sich Tiergesundheit und Tierwohl in den Betrieben beurteilen und sicherstellen lassen.

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf führt der vzbv darüber hinaus folgende Punkte an:

Kriterien zügig festlegen

Der vzbv fordert, dass zügig Kriterien für das Tierwohlkennzeichen festgelegt werden. Laut Gesetzentwurf sollen diese in einer Verordnung geregelt werden, stehen bislang aber noch nicht fest. „Die Glaubwürdigkeit des Tierwohlkennzeichens steht und fällt mit den geforderten Standards. Nur wenn das Labelsystem deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard liegt, ist das für Verbraucherinnen und Verbraucher ein Gewinn“, sagt Sophie Herr.

Zudem müsse das Gesetz den Übergang von einem freiwilligen Tierwohlkennzeichen zu einer verbindlichen Haltungskennzeichnung klar regeln. Eine solche Haltungskennzeichnung gibt es zum Beispiel bei Eiern. Sie ermöglicht es Verbrauchern, Eier aus verschiedenen Haltungsformen zu unterscheiden. Der vzbv fordert auch für Fleisch mittelfristig eine verbindliche Haltungskennzeichnung.

Kontrolle nicht in die Hände der Wirtschaft legen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als Verwaltungsstelle für die Verwendung des Tierwohlkennzeichens zuständig ist und für eine wirksame Zulassung und Kontrolle verantwortlich ist. Das begrüßt der vzbv. „Entscheidend ist, dass sich die Wirtschaft nicht selbst kontrolliert. Das muss in der Organisationsstruktur deutlich werden“, so Sophie Herr.

Downloads

Für mehr Tierwohl und einen transparenten Markt | Stellungnahme des vzbv | Juli 2018

Für mehr Tierwohl und einen transparenten Markt | Stellungnahme des vzbv | Juli 2018

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