Datum: 20.03.2017

Automatisiertes Fahren rechtssicher regeln

Umfrage zeigt Erwartungen von Verbrauchern an die Rechtssicherheit beim automatisierten Fahren

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  • Das Gesetz zum Automatisierten Fahren soll im April verabschiedet werden.
  • Umfrage zeigt: Verbraucher erwarten, dass sie sich beim Fahren mit Autopilot vom Verkehrsgeschehen abwenden können.
  • Verbraucher wollen verständliche Informationen und verlässliche Technik.

Mit Hochdruck versucht die Bundesregierung das Gesetz zum automatisierten Fahren durch die Instanzen zu bringen. Am vergangenen Freitag fand die erste Lesung im Bundestag statt, am 20. März 2017 folgt eine öffentliche Anhörung. Bis Ende April 2017 soll das Gesetz beschlossen sein.

51 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten von dem Gesetz, dass man sich bei eingeschaltetem Autopilot vom Verkehrsgeschehen abwenden darf. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von Mindline Media im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Das Gesetz schafft hier aber keinesfalls Klarheit.

„Fahren mit Autopilot macht nur Sinn, wenn der Fahrer dadurch von der Fahraufgabe entlastet wird. Das Gesetz muss dringend nachgebessert und eindeutig festgelegt werden, was Fahrer beim automatisierten Fahren tun dürfen und was sie lassen müssen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Fahrzeuge müssen sicher sein

„Für Verbraucher ist es außerdem wichtig, dass ihre Daten vor Hackerangriffen sicher sind und das Auto nicht zu einem kompletten Fahrdatenschreiber wird. Bei Datenschutz und Datensicherheit hat die Regierung bisher trotz großer Kritik keinen überzeugenden Vorschlag vorgelegt“, so Müller.

Bisher können Daten im Fahrzeug bis zu drei Jahre gespeichert und ohne Einschränkungen an Behörden weitergegeben werden. Die gespeicherten Daten sollten stattdessen permanent überschrieben und nur im Falle eines Unfalls gespeichert werden. Das Gesetz sollte auch sicherstellen, dass Fahrzeuge datensparsame Voreinstellungen haben („privacy by default“). Die Software sollte immer den aktuell höchsten Sicherheitsstandards entsprechen müssen. Die Behörden müssen in die Lage versetzt werden, dies auch zu kontrollieren

Unklarheit über automatisierte Fahrfunktionen

27 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher glauben irrtümlich, man dürfte sich schon heute von der Fahraufgabe abwenden, wenn man einen Autopilot einschaltet. Das ist gefährlich, denn bei den heute zulässigen Funktionen wie einem Tempomat oder einer Einparkhilfe, müssen Fahrer weiterhin die Hände am Lenkrad haben und das Verkehrsgeschehen verfolgen.

Wichtig ist es deshalb, dass Fahrer verständlich über die Funktion sowie ihre damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert werden. 57 Prozent sprechen sich laut der Umfrage dafür aus, dass Informationen zu automatisierten Fahrfunktionen im Auto-Display erklärt werden sollten.

Wichtig ist Verbrauchern außerdem, dass die Werbung der Hersteller keine falschen Erwartungen weckt (50 Prozent) und die Funktionen sicher sind. So erwarten 43 Prozent der Befragten, dass die Technik sicherstellen muss, dass das System nur dort verwendet werden kann, wo es funktioniert. Der vzbv fordert die Regierung auf, hier klare Anforderungen an die Hersteller zu formulieren.

Die Umfrage ist repräsentativ für die Bevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren und mit Internetanschluss.

Die Auswertung der Umfrage von Mindline Media, ein Positionspapier und eine Stellungnahme des vzbv zum Gesetz zum automatisierten Fahren finden Sie unten zum Download

Downloads

Repräsentativbefragung „Verbrauchererwartung an Rechtssicherheit beim Automatisierten Fahren“ | Umfrage von Mindline Media im Auftrag des vzbv | März 2017

Repräsentativbefragung „Verbrauchererwartung an Rechtssicherheit beim Automatisierten Fahren“ | Umfrage von Mindline Media im Auftrag des vzbv | März 2017

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Rechtssicherheit beim hoch- und vollautomatisierten Fahren | Forderungspapier des vzbv | März 2017

Rechtssicherheit beim hoch- und vollautomatisierten Fahren | Forderungspapier des vzbv | März 2017

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Rechtssicher Fahren mit automatisierten Fahrzeugen | Unaufgeforderte Stellungnahme des vzbv zum Entwurf eines X. Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes | 16. März 2017

Rechtssicher Fahren mit automatisierten Fahrzeugen | Unaufgeforderte Stellungnahme des vzbv zum Entwurf eines X. Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes | 16. März 2017

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