Die erweiterte Nährwertkennzeichnung Nutri-Score soll auch in Deutschland kommen. Das Nutri-Score-Modell hat sich in einer vom Bundesernährungsministerium beauftragten Umfrage als am verständlichsten herausgestellt. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), kommentiert.
Auftakt für die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Volkswagen AG vor dem OLG Braunschweig. Dazu ein Statement von Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) stellte am 27. September 2019 gemeinsam mit der Hans-Böckler-Stiftung ein Gutachten zur Reform der Pflegeversicherung vor. Die finanzielle Entlastung von pflegebedürftigen Verbrauchern muss zeitnah angegangen werden. Dazu ein Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv:
Mit dem Mieterstromgesetz sollten Bewohner von Mehrfamilienhäusern kostengünstig mit Solarstrom versorgt werden. Die Bundesregierung stellte in ihrem Mieterstrombericht jedoch fest, dass das Mieterstrommodell „weit hinter den Erwartungen“ zurückbleibt. Ein Bündnis aus zwölf Verbänden macht Vorschläge, wie es bessergeht.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die wichtigsten Maßnahmen und Leerstellen des Klimapakets der Bundesregierung in den Bereichen Energie und Verkehr bewertet. Fazit: Viele der geplanten Vorhaben sind aus Sicht der Verbraucherschützer wirkungsarm, nicht ausreichend oder verbraucherunfreundlich.
Der Reisekonzern Thomas Cook ist insolvent. Der Ferienflieger Condor, ein Tochterunternehmen von Thomas Cook, hat bereits einen Regierungskredit beantragt. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) kommentiert.
Das Klimakabinett der Bundesregierung hat sich heute auf ein Maßnahmenpaket zum Klimaschutz geeinigt. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert.
Klimaschutz und Verbraucherschutz müssen zusammengedacht werden. Das fordert der vzbv mit Blick auf das zu erwartende Klimaschutzgesetz der Bundesregierung am 20. September. Der vzbv fordert zudem ein Maßnahmenpaket, mit dem Verbrauchern ökologisch verträglichere Alternativen unterbreitet werden
Der heute veröffentlichte Gesetzentwurf für eine Reform des Inkassorechts bietet Verbrauchern noch keinen hinreichenden Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken durch Inkassounternehmen. So ist die Deckelung der Inkassogebühren unzureichend, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Immer mehr Unternehmen, Verbände oder Stiftungen bieten Unterrichtsmaterialien für Schulen an. Je nach Herausgeber können die Materialien interessensgeleitet, einseitig oder inhaltlich falsch sein. Der vzbv hat deshalb seinen Materialkompass und das Schulportal für Verbraucherbildung reaktiviert.