Die Stadtsparkasse München hat vielen tausend Kunden die attraktiven Langzeitverträge „Prämiensparen flexibel“ gekündigt. Der vzbv und die Verbraucherzentrale Bayern halten die Kündigungen in vielen Fällen für unzulässig und die Zinszahlungen für zu niedrig. Deshalb reichen die Verbraucherschützer eine Musterfeststellungsklage ein.
Statement von vzbv-Vorstand Klaus Müller zum Scheitern des Runden Tischs zu Zinsnachzahlungen bei Prämiensparverträgen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Online-Partnervermittlungen haben Hochkonjunktur. Es häufen sich allerdings auch Beschwerden über fragwürdige Geschäftspraktiken. Der vzbv prüft gerichtliche Schritte gegen Online-Partnerbörsen und ist dabei auf die Fallschilderungen vonVerbraucherinnen und Verbrauchern angewiesen.
Gute Nachrichten für Sparkassenkunden in Sachsen-Anhalt: Das Gericht hat die Musterfeststellungsklage des vzbv gegen die Saalesparkasse zugelassen. Es geht um Zinsnachzahlungen aus Prämiensparverträgen. Inzwischen haben sich mehr als 400 Verbraucher zur Klage angemeldet. Eine Anmeldung ist weiterhin möglich.
Ab sofort können sich Prämiensparer der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg kostenfrei anschließen. Das Bundesamt für Justiz hat ein entsprechendes Anmeldeformular online freigeschaltet. Der vzbv hatte in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern am 29. Juli 2020 Klage gegen die Sparkasse eingereicht.
Die Sparkasse Nürnberg hat 2019 über 20.000 langlaufende Prämiensparverträge gekündigt. Die Verträge bieten aus heutiger Sicht eine attraktive Rendite. Ausserdem wurde vielen Prämiensparern jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb reichte der vzbv mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern heute eine Musterfeststellungsklage ein.
Gute Nachrichten für geprellte Strom- und Gaskunden: Das OLG München hat heute festgestellt, dass der Insolvenzverwalter der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) Verbrauchern einen versprochenen Neukundenbonus nicht mit der Begründung vorenthalten durfte, dass sie eine Mindestbelieferungsdauer nicht eingehalten hätten.
Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse bot Verbrauchern viele Jahre lang Prämiensparverträge an. Die dabei anfallenden Zinsen wurden nach Ansicht des vzbv aber falsch berechnet. Sparern entstand so ein Schaden in Millionenhöhe. Deshalb hat der vzbv heute eine Musterfeststellungsklage eingereicht.
Wie in der Rahmenvereinbarung verabredet, hat der vzbv die Rücknahme seiner Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen erklärt. Damit ist das Verfahren beendet. Im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichen erhalten nach Angaben des Autokonzerns mehr als 230.000 Verbraucher Entschädigungszahlungen von VW.