Urteil vom 28.09.2023 | 2-24 O 53/23 - nicht rechtskräftig | Landgericht Frankfurt
Autovermieter dürfen ihren Kund:innen für die Bearbeitung von Verkehrs- und Parkbußen nicht ausnahmslos eine Gebühr von 40 Euro in Rechnung stellen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Hertz Autovermietung GmbH entschieden. Die entsprechende Klausel, die das Unternehmen bei der Online-Buchung von Mietwagen in Barcelona verwendete, ist unwirksam.
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