Urteil vom 16.12.2021 | 52 O 157/21 | Landgericht Berlin
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Der Streaming-Dienst Netflix räumte sich über eine Vertragsklausel das Recht ein, die Abo-Preise zu ändern. Diese Klausel ist unzulässig. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucher-zentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die niederländische Netflix International B.V. entschieden, die den Streaming-Dienst in Deutschland für den amerikanischen Mutterkonzern anbietet.
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