Urteil vom 19.01.2023 | 312 O 256/21 – nicht rechtskräftig | Landgericht Hamburg
Das Landgericht Hamburg hat der Emporgy GmbH untersagt, für ein Pulver zur Zubereitung von Energy-Drinks mit der Aussage zu werben, das Getränk verleihe Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. Die Werbung beinhaltete verbotene Angaben.
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