Urteil vom 29.11.2023 | 23 U 48/18 | Kammergericht Berlin
Werden in einem Geschäft Zigaretten und andere Tabakwaren präsentiert, dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweise und Schockbilder nicht verdeckt werden. Das hat das Berliner Kammergericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Dr. Eckert GmbH entschieden, die unter anderem Tabakläden der Marke Barbarino betreibt.
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