Datum: 15.07.2016

Verbraucherrechte grenzüberschreitend durchsetzen

Stellungnahme des vzbv zur Reform der EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Verbraucherrecht (CPC)

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Quelle: Zerbor - fotolia.com

  • Neue, komplexe Koordinierungsregeln dürfen einem unbürokratischen innerstaatlichen Vorgehen nicht im Wege stehen.
  • Verbraucherverbände werden weiterhin mit der grenzüberschreitenden Durchsetzung beauftragt
  • vzbv begrüßt neue Mindestbefugnisse für Durchsetzungsbehörden als Grundlage für effektivere Klagerechte der Verbraucherverbände.

Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher wird in Deutschland von Behörden sowie von Verbänden wie den Verbraucherzentralen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wahrgenommen. Doch wie werden die rechtlichen Interessen der Verbraucher auf europäischer und internationaler Ebene gewahrt und vertreten? Bei Verstößen gegen das Verbraucherrecht arbeiten die nationalen Behörden grenzüberschreitend zusammen. Grundlage für diese Zusammenarbeit ist die  EU-Verordnung zur Kooperation von Verbraucherschutzbehörden (Consumer Protection Cooperation, CPC). Nun soll die seit 2004 geltende CPC-Verordnung reformiert werden. Der vzbv hat zum Verordnungsentwurf schriftlich Stellung bezogen.

Reform soll CPC-Verordnung stärken und ausweiten

Koordiniert wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden in Deutschland vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV). Aktiv wird das Behördennetzwerk immer dann, wenn EU-Verbraucherschutzrecht in einem europäischen Land durch ein Unternehmen eines anderen Landes verletzt wird. Im Wesentlichen funktioniert die Zusammenarbeit auf der Grundlage gegenseitiger Amtshilfe von Verbraucherschutzbehörden bei der Unterbindung grenzüberschreitender Verstöße gegen Verbraucherschutzrecht. In Deutschland eingehende Amtshilfeersuchen leitet das BMJV als zuständige CPC-Behörde im Regelfall zur Prüfung und gegebenenfalls zur Abmahnung oder Klage an den vzbv weiter. Die angestrebte Überarbeitung der CPC-Verordnung soll nun ihren Anwendungsbereich ausweiten und die Wirksamkeit erhöhen.

Verbände weiterhin zuständig für grenzüberschreitenden Verbraucherschutz

Der wirtschaftliche Verbraucherschutz wird in Deutschland zivilrechtlich gewährleistet. Hierbei kommt der Verbandsklagebefugnis für Verbraucherverbände eine Schlüsselfunktion zu. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und wird in Deutschland seit über 50 Jahren erfolgreich angewandt. Der vzbv begrüßt deshalb ausdrücklich, dass Verbraucherverbände weiterhin mit der grenzüberschreitenden Durchsetzung beauftragt werden können.

Komplexe Koordinierungsregeln dürfen rasches Handeln nicht behindern

Der Verordnungsentwurf umfasst jedoch bei weitverbreiteten Verstößen, die bereits bei einer Beteiligung von zwei Mitgliedstaaten vorliegen können, komplexe Koordinierungsregeln für ein abgestimmtes Vorgehen. Der vzbv fordert, dass diese Regelungen einem zügigen, unbürokratischen Vorgehen nicht im Wege stehen, sondern betroffenen Mitgliedstaaten nur eine zusätzliche, freiwillige Option für koordinierte und gemeinsame Aktionen in besonderen Fällen bieten. Letztlich sollten umfangreiche grenzüberschreitende Abstimmungs- und Koordinierungsprozesse nur dann stattfinden, wenn eine innerstaatliche Durchsetzung alleine wenig erfolgreich oder erfolgversprechend ist.

vzbv fordert Einführung einer Musterfeststellungsklage

Die neuen behördlichen Rechtsdurchsetzungsbefugnisse sind sinnvoll und können die in Deutschland traditionelle zivilrechtliche Durchsetzung ergänzen. Teilweise können die auf europäischer Ebene diskutierten Behördenbefugnisse aber auch zivilrechtlich wahrgenommen werden. Dies gilt insbesondere für die Abschöpfung von Unrechtsgewinnen und die kollektive Entschädigung von Verbrauchern. Bevor neue öffentlich-rechtliche Strukturen aufgebaut werden, sollten die hierfür erforderlichen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen und Verfahrensvorschriften verbessert oder geschaffen werden, beispielsweiseetwa durch Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucherverbände.

Der vzbv hat seine Kritikpunkte und Anregungen am Verordnungsvorschlag in einer Stellungnahme zusammenfasst.

Downloads

Stellungnahme des vzbv zur Reform der EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Verbraucherrecht | 13. Juli 2016

Stellungnahme des vzbv zur Reform der EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Verbraucherrecht | 13. Juli 2016

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