Datum: 22.04.2016

Massenschadensfälle zeigen Handlungsbedarf

Für Verbraucher muss es einfacher werden, gemeinsam Schadensersatz zu erhalten

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Quelle: Drubig Photo - AdobeStock

Egal ob Energieversorgung, Datenschutz oder private Altersvorsorge: Die heute oftmals in Massengeschäften abgewickelten Kundenbeziehungen führen dazu, dass rechtswidriges Unternehmerhandeln häufig sehr viele Kunden betrifft. Wenn sich daraus finanzielle Ersatzansprüche ergeben, fehlen bislang die rechtlichen Mittel, um die Ansprüche vieler geschädigter Verbraucher gemeinsam durchzusetzen. Darauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufmerksam. Wer nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben will, muss selbst klagen. Der vzbv fordert deshalb die Einführung  neuer kollektiver Klageformen wie Musterverfahren für Verbraucherverbände. So ließe sich auch verhindern, dass mögliche Ansprüche bis zur vollständigen Aufklärung eines Falles verjährt sind.

Immer wieder erleiden Verbraucherinnen und Verbraucher durch rechtswidriges Verhalten von Unternehmen hohe finanzielle Schäden. Gerichte untersagen zwar solche Geschäftspraktiken, doch trotz gewonnener Unterlassungsverfahren bleiben Verbraucher häufig auf dem Schaden sitzen. Zu dem Ergebnis kommt ein aktuelles juristisches Gutachten im Auftrag des vzbv.

Rechtsbruch darf sich nicht lohnen

Klaus Müller, Vorstand des vzbv: „Rechtsbruch darf sich für Unternehmen nicht lohnen. Es ist an der Zeit, dass Verbraucher nicht nur zu ihrem Recht, sondern auch zu ihrem Geld kommen.“ Verbraucherverbände wie die Verbraucherzentralen können zwar stellvertretend für Betroffene klagen, die ihre Ansprüche an die Verbände abtreten. Diese Verfahren sind aber unverhältnismäßig aufwändig. Die Verbände können nur wenige Verbraucher vertreten, so dass es in Fällen mit vielen Betroffenen an der Breitenwirkung fehlt. 

Die Europäische Kommission hat bereits im Jahr 2013 eine Empfehlung zur Einführung von kollektiven Verbands- und Gruppenverfahren verabschiedet. Doch bei der Umsetzung gehört Deutschland in Europa zu den Schlusslichtern. Der vzbv appelliert an die Bundesregierung, zu handeln.

Die Forderungen im Überblick:

Verbraucher müssen sich in gleichgelagerten Fällen einer Musterklage eines Verbraucherverbandes anschließen können. Diese Anschlussmöglichkeit – etwa in einem Klageregister bei Gericht - muss niedrigschwellig und unbürokratisch möglich sein. Solche Verfahren sind nicht mit Sammelklagen wie in den USA und den dort häufig extrem hohen Schadensersatzurteilen vergleichbar. Verbraucher sollen nur die Ansprüche geltend machen können, die jedem einzelnen zustehen und die theoretisch auch individuell durchsetzbar wären, wegen des unverhältnismäßigen juristischen Aufwands aber faktisch nicht durchgesetzt werden.

Verbraucherverbände müssen Rechtsfragen, von denen viele Menschen betroffen sind, in Musterverfahren klären lassen können. Damit die Urteile auch nach einem jahrelangen Rechtsstreit nicht zu spät für die Betroffenen kommen, dürfen diese Fälle bis zur finalen Entscheidung nicht verjähren.

Musterverfahren können häufig nur zentrale Rechtsfragen klären. Sie sollten jeweils mit gerichtlich begleiteten Vergleichsverfahren oder Schlichtungsangeboten verbunden werden, um Verbraucher bei der Berechnung ihrer individuellen Ansprüche zu unterstützen.

Auch wenn die Schäden jedes Einzelnen so gering sind, dass die Auszahlung an die betroffenen Verbraucher unwirtschaftlich wäre, dürfen Unternehmen unrechtmäßige Gewinne nicht behalten. Zwar ist es schon heute möglich, diese Beträge einzuklagen, doch die Anforderungen sind zu hoch. So kann das Geld bislang zum Beispiel nur abgeschöpft werden, wenn der unrechtmäßige Gewinn konkret beziffert wird und den Unternehmen ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Der vzbv fordert, die rechtlichen Hürden etwa durch Beweiserleichterungen zu senken.

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