Datum: 08.05.2019

Wohngeldstärkungsgesetz mit Schwächen

vzbv fordert Nachbesserungen bei Reform des Wohngelds

Bezugsfertige Neubauwohnung. Wer heute eine Wohnung sucht, benötigt viel Zeit, starke Nerven und vor allem ein gutes Einkommen. Denn: Bezahlbarer Wohnraum ist in vielen deutschen Städten Mangelware.

Quelle: ah_fotobx - Fotolia.com

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt das heute von der Bundesregierung beschlossene Wohngeldstärkungsgesetz, weist aber auf weiteren Reformbedarf hin. Das Gesetz soll zum Jahreswechsel 2019 / 2020 in Kraft treten. Es sieht vor, dass das Wohngeld künftig dynamisch steigt und sich an der Miet- und Einkommensentwicklung orientiert.

Das Wohngeld soll künftig alle zwei Jahre automatisch an die allgemeine Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass einkommensschwache Haushalte nicht mehr aus der Förderung herausfallen, obwohl Anspruch auf den Zuschuss besteht.

Der Gesetzentwurf geht aus Sicht des vzbv in die richtige Richtung. Um jedoch wirklich von einer Stärkung des Wohngelds sprechen zu können, muss der Deutsche Bundestag nun an einigen Stellen nachbessern. Konkret fordert der vzbv:

  • Mietstufen an der ortsüblichen Vergleichsmiete ausrichten, sodass Mietpreise einzelner Städte realistischer abgebildet werden.
  • Heiz- und Energiekostenkomponenten dynamisieren, um Preisschwankungen einzelner Energieträger Rechnung zu tragen.
  • Eine Klimakomponente einführen, die höhere Mietpreise aufgrund energetischer Sanierungen abfedert.

Die ausführliche Stellungnahme zum Wohngeldstärkungsgesetz finden Sie Download-Bereich.

Downloads

Reform des Wohngeldes | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz) | 20. September 2019

Reform des Wohngeldes | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz) | 20. September 2019

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