Datum: 10.01.2014

Versicherte dürfen nicht unter niedrigen Zinsen leiden

Weitere Maßnahmen müssen für bessere Versicherungsprodukte sorgen

Onlinemeldung

Quelle: opolja - fotolia.com

Aufgrund der bestehenden Niedrigzinsphase im Anleihemarkt ist eine weitere Absenkung des Garantiezinses bei Lebensversicherungen in Sicht. Mit Blick auf das andauernde Niedrigzinsumfeld ist diese Absenkung konsequent und verschafft Versicherungsunternehmen in der bestehenden Niedrigzinsphase den notwendigen Puffer. Aber entscheidend ist, dass auch die Kosten für Versicherte gesenkt werden.

Die Versicherungsbranche muss hierzu insbesondere die Abschluss- und Vetriebskosten senken. „Durch einen weiter abgesenkten Garantiezins wird es künftig wesentlich länger dauern, Verluste, die bei hohen Kostenbelastungen entstehen, auszugleichen“, sagt Lars Gatsche Referent im Team Finanzen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Kosten gleichmäßig verteilen

Ein weiteres Problem ist die Art der Verrechnung der Abschluss- und Vetriebskosten: Sie werden in den ersten Jahren vom eingezahlten Kapital abgezogen. Dadurch entsteht ein erheblicher finanzieller Schaden, wenn nämlich der Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Die Rückzahlungssummen liegen oft weit unter den eingezahlten Beträgen. Dies ist deshalb relevant, weil die Erwerbsbiographien nicht mehr so homogen wie in früheren Jahrzehnten verlaufen. Heute sind gebrochene Erwerbsbiographien die Regel und nicht die Ausnahme. Eine gleichmäßige Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten muss daher als Leitbild gelten.

Faire und zeitnahe Beteiligung der Verbraucher an den Überschüssen

Bei einem sinkenden Garantiezins rückt die laufende Überschussbeteiligung in den Fokus. Zentrale Frage ist, welcher Anteil aus den Erträgen dem Verbraucher gutgeschrieben wird. Aus der Kapitalanlage müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher bisher mindestens 90 Prozent, aus dem Risikoergebnis 75 Prozent und aus den Kosten 50 Prozent der Überschüsse erhalten. Der Rest kann an den Versicherer beziehungsweise Aktionär gehen. Eine solche Beteiliung an den Überschüssen, die im Kern den Verbrauchern gehören, ist allerdings völlig unzureichend. Den Verbrauchern sind deshalb aus allen Überschussquellen mindestens 90 Prozent der Erträge auszuschütten.

Information über die tatsächliche Verzinsung der Beiträge

Versicherer informieren die Verbraucher zwar über einen Garantiezins und die laufende Überschussbeteiligung. Sie erklären ihm aber nicht, dass sich diese Angaben nicht auf den eingezahlten Beitrag, sondern nur auf den Sparanteil der Prämie bezieht und informieren ihn auch nicht über dessen Höhe. Hier ist bessere Transparenz gefordert, indem Versicherer eine Verzinsung auf den eingezahlten Beitrag ausweisen.

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Lars Gatschke

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