Datum: 25.09.2019

Unerlaubte Telefonwerbung wirksam bekämpfen

vzbv fordert Pflicht zur Bestätigung nach telefonisch angebahnten Verträgen

Unerlaubte Telefonwerbung_aristotoo - istock.com

Quelle: aristotoo - istock.com

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in einer Stellungnahme gefordert, dass telefonisch angebahnte Verträge, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher dauerhafte Verpflichtungen eingehen, künftig in Textform bestätigt werden müssen. Zusammen mit anderen Maßnahmen könnte so unerlaubte Telefonwerbung endlich wirksam eingedämmt werden. Am 25. September debattiert der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag darüber, wie Verbraucher besser vor untergeschobenen Verträgen geschützt werden können.

Die Anzahl schriftlicher Beschwerden über unerwünschte Telefonwerbung bei der Bundesnetzagentur steigt. Von 2016 bis 2018 haben sich die Beschwerden mehr als verdoppelt. Nie gab es so viele Verbraucherbeschwerden wie im vergangenen Jahr. Nach einer repräsentativen Umfrage des Marktwächters Digitale Welt wurde mehr als die Hälfte der befragten Verbraucher schon einmal unaufgefordert von einem Unternehmen kontaktiert.

Die wichtigsten Forderungen der Stellungnahme des vzbv:

  • Alle telefonisch angebahnten Verträge über Dauerschuldverhältnisse müssen künftig in Textform bestätigt werden. Erst dann dürfen sie wirksam werden. Das sollte für am Telefon abgeschlossene Energie- und Telekommunikationsverträge gelten, aber auch für Versicherungen, Presseabonnements und andere Verträge.
  • Bei Verträgen zum Energielieferantenwechsel sollten die beteiligten Stellen das Wechselverfahren erst nach Vorlage der Bestätigung in Textform starten dürfen.
  • Die Bundesregierung muss handeln und den bereits im März 2019 angekündigten Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge nun zügig vorlegen.
  • Wenn die E-Privacy-Verordnung in Kraft tritt wird damit auf europäischer Ebene abschließend geregelt werden, ob Telefonanrufe zu Werbezwecken nur mit einer entsprechenden Einwilligung des Verbrauchers zulässig sind. Die gegenwärtige Beschlusslage des Europäischen Parlaments will Werbeanrufe jedoch schon dann zulassen, wenn der Verbraucher nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Bundesregierung muss daher in den weiteren Verhandlungen auf dem Einwilligungserfordernis bestehen.
  • Außerdem muss die Bundesregierung in den Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung darauf hinarbeiten, dass Anbieter ihre Rufnummer übermitteln und eindeutig auf den werblichen Charakter ihres Anrufs hinweisen müssen.
  • Computergestützte Anrufe (predictive dialing) müssen verboten werden. Für Verbraucher haben solche Anrufe keinen Mehrwert. Die erfassten Beschwerden zeigen, dass es ein Ärgernis für Verbraucher ist, wenn das Telefon bei hundert Verbrauchern gleichzeitig klingelt und nur bei dem, der als erster abhebt, tatsächlich ein Gespräch zu Stande kommt.

Die komplette Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.

Downloads

Schluss mit unerlaubter Telefonwerbung | Stellungnahme des vzbv | 25. September 2019

Schluss mit unerlaubter Telefonwerbung | Stellungnahme des vzbv | 25. September 2019

Schluss mit unerlaubter Telefonwerbung | Stellungnahme des vzbv | 25. September 2019

Ansehen
PDF | 489.29 KB

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Felix Methmann

Felix Methmann

Leiter Team Recht und Handel

info@vzbv.de +49 30 258 00-0