Datum: 19.09.2019

Schutz vor gefährlichen Produkten im Online-Handel verbessern

vzbv begrüßt Initiative Bayerns im Bundesrat zu stärkerer Regulierung von Online-Marktplätzen

Quelle: Focus Pocus LTD - Fotolia.com

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  • Plattformen verdienen an gefährlichen Produkten von Drittanbietern, übernehmen aber keine Verantwortung für deren Sicherheit.
  • Verbindliche Regeln für Online-Marktplätze nur auf europäischer Ebene sinnvoll.
  • Sicherheitsvorschriften müssen auch bei internationalen Handelsgesprächen eine Rolle spielen.

Auf Online-Marktplätzen vertreiben Drittanbieter zunehmend Produkte, die europäische Sicherheitsstandards nicht erfüllen und für Verbraucher zum Teil eine echte Gefahr darstellen. Auf Antrag Bayerns berät der Bundesrat heute darüber, Marktplatz-Betreiber künftig stärker in die Pflicht zu nehmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Initiative.

Der Bericht der EU-Kommission über die Umsetzung der im vergangenen Jahr getroffenen freiwilligen Selbstverpflichtung einiger Marktplatzbetreiber zeigt, dass die dort angekündigten Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher nicht ausreichen.

Zuletzt hatte die britische Verbraucherorganisation „Which?“ bei Marktplatzanbietern Elektrogeräte gekauft und auf ihre Konformität mit Sicherheitsvorschriften geprüft. Die Ergebnisse zeigten, dass der Großteil der getesteten Produkte eine echte Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen. So erfüllten acht von elf getesteten USB Ladegeräten die Sicherheitsanforderungen dahingehend nicht, dass Verbraucher bei der Nutzung dieser Geräte einen elektrischen Schlag erleiden könnten. Auch im Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen berichten Verbraucher immer wieder über Probleme mit Produkten, die sie bei Online-Marktplätzen erworben haben.

Stärkere Verantwortung der Online-Marktplätze zur Einhaltung von Sicherheitsstandards

Der heutige Entschließungsantrag Bayerns im Bundesrat fordert nun die Einführung einer Haftung von e-Commerce-Plattformen für die Einhaltung aller produktbezogenen europäischen und deutschen Produktsicherheitsstandards.

 „Mit dem Antrag Bayerns im Bundesrat kommt endlich Schwung in die Debatte, welche Rolle die Online-Marktplätze beim Verkauf von gefährlichen Produkten über Dritthändler spielen“, sagt Otmar Lell, Leiter des Teams Recht und Handel beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Der vzbv unterstützt die Forderung Bayerns, dass Anbieter von Online-Marktplätzen verantwortlich dafür sind, dass die über ihren Marktplatz angebotenen Produkte auch den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Allerdings würde eine nationale Regelung den Gedanken des europäischen Binnenmarkts konterkarieren und zu kurz greifen. Die Bundesregierung muss sich daher dafür einsetzten, dass verbindliche Regeln für Online-Marktplätze auf europäischer Ebene eingeführt werden.

Der vzbv fordert außerdem, dass die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften auch im Rahmen internationaler Handelsgespräche eine wichtige Rolle spielen muss, allen voran in den derzeit laufenden WTO e-Commerce-Verhandlungen: In der nächsten Verhandlungsrunde vom 24.-27. September 2019 geht es um Verbraucherschutz im e-Commerce. Dies wäre der richtige Rahmen, die Probleme bei der Einhaltung von Produktsicherheitsstandards anzusprechen.

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