Datum: 28.02.2019

Preisträger gesucht!

Reichen Sie Ihren Vorschlag für den „Bundespreis Verbraucherschutz“ ein

Trophäen Bundespreis Verbraucherschutz_ Jan Zappner - vzbv

Quelle: Jan Zappner - vzbv

Unter der Schirmherrschaft von Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, verleiht die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz den Bundespreis Verbraucherschutz 2019. Alle Bürgerinnen und Bürger können bis zum 15. April 2019 Vorschläge für Preisträger einreichen. Der Preis wird in den Kategorien „Engagement für Verbraucherschutz“ und „Projekt des Verbraucherschutzes“ auf dem Deutschen Verbrauchertag am 16. Oktober 2019 in Berlin verliehen. Er zeichnet Menschen und Projekte aus, die sich herausragend und erfolgreich für Verbraucherschutz engagieren.

"Immer mehr Menschen konsumieren bewusster, informieren sich über Produkte und teilen ihr Wissen mit anderen. Mit dem Bundespreis Verbraucherschutz zeichnen wir besonderes Engagements aus. Der Preis geht an Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer, die sich unermüdlich für uns alle einsetzen. Als Schirmherrin freue ich mich, wenn auch weiterhin viele die Gelegenheit ergreifen und Vorschläge für künftige PreisträgerInnen einreichen. Gutes tun und darüber reden - so verändern wir Schritt für Schritt die Welt.", so Bundesverbraucherschutzministerin Dr. Katarina Barley.

Bereits zum vierten Mal würdigt die Stiftung außerordentliches Engagement im Verbraucherschutz und macht dies öffentlich bekannt. „Verbraucherschutz geht uns alle an, denn wir alle sind Verbraucher. Wenn Verbraucher aktiv werden und sich für ihre Rechte engagieren, übernehmen sie Verantwortung, für sich, für ihre Mitmenschen und für unsere Gesellschaft. Das ist nicht selbstverständlich. Engagement und Einsatz für den Verbraucherschutz brauchen gute Ideen, innovative Ansätze und einen langen Atem. Ich freue mich deshalb sehr über die vierte Verleihung des Bundespreises Verbraucherschutz.“, so der Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Lukas Siebenkotten.

Der Preis ist mit 15.000 Euro für eine engagierte Person (der Preisträger/die Preisträgerin unterstützt mit dem Preisgeld ein gemeinnütziges Vorhaben ihrer oder seiner Wahl) bzw. mit 5.000 Euro für ein Projekt dotiert. Im Mai ermittelt eine hochrangige Fachjury aus allen eingereichten Vorschlägen die Gewinner.

Einreichen der Vorschläge

Vorschläge können ab sofort bis zum 15. April formlos per E-Mail oder Post bei der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz eingereicht werden. Alle Informationen sind zu finden: http://www.verbraucherstiftung.de/bundespreis/bundespreis-verbraucherschutz

Diese Informationen werden benötigt:

  • Name und Kontakt der vorgeschlagenen Person bzw. des Projektes
  • Kurzbeschreibung (Warum sollte die Person oder das Projekt ausgezeichnet werden?)
  • Belege (Links, Broschüre, Flyer etc.)

Die Jury

Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Deutschland – HDE e. V.
Reinhold Jost, Minister für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes
Stefan Ludwig, Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
Hubertus Primus, Vorstand Stiftung Warentest
Irmtraut Pütter, Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisatoren e. V. – BAGSO
Prof. Dr. Lucia Reisch, Professorin an der Copenhagen Business School
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.
Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

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