Datum: 12.05.2017

Pflege bei Digitalisierung stärker berücksichtigen

Zum Tag der Pflege: Gesetzgeber ist gefordert

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Quelle: firma-v - fotolia.com

Der Pflegesektor muss bei der Diskussion zur Digitalisierung im Gesundheitswesen stärker einbezogen werden. Hierauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich des Internationalen Tags der Pflege am 12. Mai hin - und fordert insbesondere eine Überarbeitung des „Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“.

Der vzbv sieht vor allem in folgenden Punkten Diskussionsbedarf:

Bislang ist die Umsetzung der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen stark auf die ärztliche Versorgung fokussiert. Pflegekräfte dürfen nach den derzeitigen Vorgaben aus der elektronischen Gesundheitskarte eines Patienten nur Notfalldaten auslesen. Auf die elektronische Patientenakte oder den elektronischen Medikationsplan, die künftig ebenfalls mit Hilfe der Karte gespeichert werden sollen, erhalten sie nach aktuellem Gesetzesstand keinen Zugriff.

Dadurch können pflegebedürftige Menschen Nachteile erleiden: „Viele Krankentransporte und Krankenhausaufenthalte ließen sich vermeiden, wenn Pflegefachleute Zugriff auf ärztliche Anweisungen und Medikationsdaten in der elektronischen Dokumentation hätten“, sagt Christiane Rock, Referentin für Pflegepolitik beim vzbv. Mit einem Schreibrecht für Pflegeberufe könnten zudem Vitalparameter wie etwa Blutdruckwerte oder Verläufe der Wunderversorgung elektronisch dokumentiert und dem Arzt zur Verfügung gestellt werden.

Der vzbv fordert daher die Zugriffsrechte für Pflegekräfte auf die elektronische Gesundheitskarte sowie perspektivisch auch auf die elektronische Patientenakte zu erweitern. Voraussetzung ist jedoch, dass der Pflegebedürftige dies wünscht und dem explizit zustimmt. „Bei Gesundheits- und Pflegedaten handelt es sich um äußerst sensible Informationen. Deshalb muss der Patient bestimmen können, wer auf welche Daten Zugriff hat“, so Rock.

Mehrwert für Pflegebedürftige und Angehörige

Während sich elektronisch geführte Dokumentationen im Krankenhaus schon durchgesetzt haben, fehlen sie in der Altenpflege noch weitgehend. Papiergestützte Dokumentationen führen jedoch in der Praxis häufig zur Unübersichtlichkeit, etwa weil sie schwer lesbar sind oder weil eine einrichtungsübergreifende Fach-Terminologie fehlt.

Liegt eine elektronische Dokumentation dann doch mal vor, so scheitert ein Austausch derzeit bisweilen noch an der fehlenden Kompatibilität der verschiedenen Systeme der Dienstleister. Problematisch ist das vor allem für Pflegebedürftige, die zwischen Einrichtungen oder Ärzten wechseln, da Leistungsanbieter keinen Zugriff auf die Daten der jeweils anderen Einrichtung haben.

Daher fordert der vzbv, auch die elektronische Pflegedokumentation im E-Health-Gesetz zu verankern, deren Einführung zu fördern und sie mit der elektronischen Gesundheitskarte kompatibel zu machen. Die Pflegedokumentation umfasst unter anderem die Festlegung des Pflege- und Betreuungsbedarfs und die Evaluation der Pflegeplanung. All das sollte auf Wunsch des Pflegebedürftigen für einen unkomplizierten Austausch zwischen Leistungsanbietern wie Ärzten, Pflegeheimen und Krankenhäusern zur Verfügung stehen.

„Der Gesetzgeber hat in der kommenden Legislaturperiode die Chance, das E-Health-Gesetz zu überarbeiten. Wenn er dabei den Pflegesektor einbezieht, kann er gleichzeitig die Qualität der Pflege verbessern und die Pflegekräfte entlasten“, so vzbv-Pflegereferentin Christiane Rock. Darüber hinaus müssen die neuen digitalen Möglichkeiten einer stärkeren Prüfung im Sinne der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen unterzogen werden, um vorhandene Chancen in den Blick zu nehmen.

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