Datum: 16.01.2017

Oberste Maxime der Selbstverwaltung muss das Gemeinwohl sein

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Entwurf eines GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes (GKV-SVSG)

sheeler - 123RF.com

Quelle: sheeler - 123RF.com

  • GKV-SVSG sollte Regelungslücken bezüglich der Selbstverwaltung von Organisationen schließen.
  • Gesundheitssystem muss gemeinwohlorientiert sein und durch Stärkung der Interessenvertretung von Patienten und Verbrauchern verbessert werden.
  • GKV-SVSG muss rechtskonformes Handeln der Selbstverwaltungsorganisationen einfordern und transparent machen.

Die Selbstverwaltung ist in Deutschland ein tragendes Prinzip der Organisation des Gesundheitswesens. Der Gesetzentwurf zum GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes betrifft die Kassenärztlichen Vereinigungen (KBV und KZBV), den GKV-Spitzenverband (GKV-SV), den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes (MDS) sowie den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Darüber hinaus gibt es aber noch zahlreiche Gremien und Organisationen der Selbstverwaltung, die ebenfalls über die Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung entscheiden und damit wesentlichen Einfluss auf die Lebensbedingungen von Verbrauchern und Patienten ausüben. Eine funktionierende Selbstverwaltung, deren Handlungsmaxime am Gemeinwohl unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit orientiert ist, nimmt daher eine Schlüsselposition in einem handlungsfähigen Gesundheitssystem mit einer bestmöglichen Versorgung der Patienten im Interesse der Beitragszahler ein.

Gesetzgeber zeigt Rahmenbedingungen für transparentes und rechtskonformes Handeln auf

Die Selbstverwaltung wird mit einer wachsenden Vielfalt von Aufgaben betraut. In den vergangenen Monaten sind Berichte über mögliche finanzielle Unregelmäßigkeiten und interne Konflikte bis zur drohenden Handlungsunfähigkeit aus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an die Öffentlichkeit gedrungen. Diese Situation hat der Gesetzgeber nun zum Anlass genommen, um mit dem Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) die Rahmenbedingungen für aufsichtsrechtliches Handeln in verschiedenen Institutionen der Selbstverwaltung zu schärfen und zu vereinheitlichen sowie Vorgaben zur internen Organisation der Kassenärztlichen Vereinigungen zu machen.

Neben dem Entwurf der Bundesregierung befassen sich auch zwei Anträge von der Linken sowie von Bündnis 90/Die Grünen mit diesem Thema. Insbesondere der Antrag der Linken geht über die Frage der Funktionsfähigkeit der klassischen Akteure der Selbstverwaltung hinaus und greift den Aspekt der Orientierung des Systems am Patienteninteresse explizit auf.

Der vzbv hat anlässlich der Beratung des Gesetzentwurfes und der Anträge im Bundestag am 16. Januar 2017 eine Stellungnahme verfasst, die unter anderem auf die Erfahrung zurückgreift, die der vzbv als maßgebliche Organisation der Patientenvertretung nach § 140f SGB V im Gemeinsamen Bundesausschuss gesammelt hat. Die ausführliche Stellungnahme mit den Forderungen des vzbv und Anmerkungen zum Antrag der Linken finden Sie unten zum Download.

Downloads

17-01-10_vzbv_stellungnahme_bt-ausschuss_gkv-svsg

Selbstverwaltung muss gemeinwohlorientiert arbeiten | Stellungnahme des vzbv | Januar 2017

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz)

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