Die Patientenvertretung im G-BA begrüßt die Aufhebung der sogenannten Sonderregion Ruhrgebiet für die Bereiche der hausärztlichen und spezialisierten fachärztlichen Versorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2017 beschlossen, dass im hausärztlichen Versorgungsbereich die bundesweit geltenden Verhältniszahlen ab 2018 mit einer Übergangsregelung über 10 Jahre gestaffelt auch für das Ruhrgebiet eingeführt wird. Damit wird eine langjährige Forderung der Patientenvertretung umgesetzt.
Gleichzeitig kritisieren die Patientenvertreter, dass im Bereich der allgemein versorgenden Fachärzte (etwa Orthopäden, Augenärzte, Frauenärzte, Hautärzte, Psychotherapeuten) das Ruhrgebiet zwar zukünftig nicht mehr als Sonderregion bezeichnet wird, aber die Verhältniszahlen nur bei der psychotherapeutischen Versorgung angepasst wurden. Für viele Arztgruppen im Ruhrgebiet werde weiter von einem geringeren Arztbedarf als in anderen städtischen Regionen ausgegangen.
Die Patientenvertretung im G-BA
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.