Datum: 26.10.2017

Mangelnde Vorbeugung von Zahnerkrankungen bei Menschen mit Pflegebedarf und Behinderungen

Gemeinsamer Bundesausschuss setzt nur Mindestvorgaben um

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Quelle: Albina Glisic - AdobeStock

  • Patientenvertretung fordert bedarfsgerechte Zahnprophylaxe für Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung.
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) setzt nur Mindestvorgaben des Gesetzgebers um.
  • Krankenkassen informieren Versicherte nicht zielgruppengerecht über neue Leistungsangebote.

Die Patientenvertretung, deren Mitglied der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist, hatte gefordert, Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf bei zahnmedizinischem Bedarf bis zu vier Mal im Jahr eine umfassende Reinigung zu genehmigen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun entschieden, dass diese Patientengruppe nur zweimal jährlich eine Entfernung des Zahnsteins erhalten kann. Damit werden lediglich die gesetzlichen Minimalforderungen erfüllt.

Zudem hatte die Patientenvertretung gefordert, dass die Krankenkassen die Menschen, die einen Anspruch auf die Leistung haben, entsprechend ihren Fähigkeiten informieren. Auch dies wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss abgelehnt.

Die Patientenvertretung im G-BA

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

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Presseerklärung zur Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Oktober 2017

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