Datum: 13.11.2019

Energiepolitik ist auch Verbraucherpolitik

Claudia Dörr-Voß, Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, besucht heute die Mitglieder des vzbv

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Quelle: tomwang - 123RF.com

Claudia Dörr-Voß, Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, besucht heute den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und seine Mitglieder. Einige verbraucherpolitische Themen in Verantwortung des Bundesministeriums wurden schon angestoßen. Mit der Umsetzung einer flächendeckenden, zuverlässigen Internetversorgung und einer verbraucherfreundlichen Energiewende, stehen aber noch wichtige Themen auf der Agenda, die aus Sicht des vzbv verbraucherfreundlicher umgesetzt werden müssen.

Energiewende verbraucherfreundlich gestalten

Eine Reduzierung des Energieverbrauchs, mehr Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien sind notwendige Bedingungen dafür, dass die Energiewende gelingt und die Klimaziele erreicht werden. „Nach der breiten Kritik am Klimapaket der Bundesregierung gibt es jetzt die Chance, die Maßnahmen zum Klimaschutz sozial gerechter und klimapolitisch ambitionierter zu gestalten. Dafür muss insbesondere der Strompreis deutlich gesenkt und zum Teil aus Steuermitteln finanziert werden. Das würde die Verbraucherinnen und Verbraucher insgesamt entlasten, insbesondere die Haushalte mit niedrigerem Einkommen. Der verstärkte Einsatz von erneuerbarem Strom im Wärmebereich könnte damit unterstützt und gleichzeitig die Klimabilanz im Gebäudebereich deutlich verbessert werden. Bei der geplanten Reform der Netzentgelte muss die Bundesregierung sicherstellen, dass die Verbraucher nicht erneut finanziell zusätzlich belastet werden. Eine Umverteilung zugunsten der Industrie darf es nicht geben“, führte Klaus Müller, Vorstand des vzbv aus. 

Missstände bei der Internetversorgung beheben

Die Umsetzung des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation sollte genutzt werden, um einige drängende Verbraucherprobleme bei der Versorgung rund um die Versorgung mit Internet und Telefon zu lösen. Die Studien der Bundesnetzagentur zeigen, dass die Abweichungen zwischen der vertraglich versprochenen Internetgeschwindigkeit und der tatsächlich beim Verbraucher ankommenden Intergeschwindigkeit immer noch erheblich abweichen. Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, unkompliziert ihren Vertrag zu kündigen oder eine Tarifanpassung vornehmen zu können. Auch bei Ausfällen und Störungen des Internet- und Telefonanschlusses sind Verbraucher oft auf sich alleine gestellt. Hier müssen Anbieter in die Pflicht genommen werden. Störungen sollten innerhalb eines bestimmten Zeitraums behoben werden. Bei darüber hinaus gehendem Ausfall muss der Verbraucher für den Zeitraum entschädigt werden.

„Wir brauchen mehr Wettbewerb und bessere Verbraucherrechte im Telekommunikationsmarkt. Im Gesetzentwurf zu fairen Verbraucherverträgen sind kürzere Vertragslaufzeiten und ein besserer Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung vorgesehen. Hier wünschen wir uns die Unterstützung des Bundeswirtschaftsministeriums“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

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