
Der Regierungsentwurf zur Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens wird am kommenden Montag im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wird daran teilnehmen und sich für die Änderung einiger Reformvorschläge stark machen.
Trotz wichtiger Regelungsvorschläge bleibt der Entwurf hinter den ursprünglichen Ansprüchen zurück: Die außergerichtliche Einigung wird durch die Streichung des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens geschwächt. Bei der angestrebten Verfahrensverkürzung bleiben Schuldner mit geringem Einkommen außen vor. Zudem wird die Finanzierung der öffentlichen Schuldnerberatung massiv gefährdet.
Chance auf wirtschaftlichen Neuanfang
Das Verbraucherinsolvenzverfahren soll überschuldeten Menschen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang bieten. Für Verbraucher, die weder über Vermögen, noch über pfändbares Einkommen verfügen, war das Verfahren bisher zu bürokratisch.
Die Reform soll Abhilfe schaffen. Ursprüngliche Absicht war es, neben den Gläubigerrechten auch die außergerichtliche Einigung zu stärken, und somit die Anzahl der Insolvenzverfahren zu verringern und die Insolvenzgerichte zu entlasten. Der Regierungsentwurf bleibt allerdings hinter diesen Ansprüchen zurück.
In seiner Stellungnahme vom November 2012 hat der vzbv auf die Schwachstellen des Entwurfs hingewiesen.