
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in Zukunft bessere Informationen über Telefon- und Internetdienstleistungen erhalten. Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf einer Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt vorgestellt. Der Entwurf greift viele Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) auf. Doch gibt es an einigen Stellen noch Ergänzungsbedarf.
Der Verordnungsentwurf sieht beispielsweise einen Rechtsanspruch auf Informationen zur Übertragungsrate bei Internetanschlüssen vor. Aus Sicht des vzbv fehlt allerdings eine Regelung für den Fall, dass ein Messergebnis erhebliche Abweichungen zu der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate aufweist. Eine unveränderte Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wäre unter diesen Umständen unzumutbar. Der vzbv fordert, dass Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden, den betroffenen Verbrauchern die Kündigung des Vertrags oder einen Wechsel in einen kostengünstigeren Tarif einzuräumen.
Hintergrund der Transparenzverordnung
Das Bundeskabinett hat am 15. Juni 2016 die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich beschlossen. Der Ausschuss Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag wird dazu am 28. September 2016 eine Anhörung durchführen.
Die ausführliche Stellungnahme des vzbv können Sie als PDF-Datei herunterladen.