Datum: 06.03.2017

Newsletter Verbraucherpolitik EU aktuell 5/2017

Verbraucherpolitische Ereignisse vom 20. Februar bis 5. März 2017

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Der Europäische Gerichtshof hat am 2. März 2017 entschieden, dass Anrufe unter einer Kundendienstnummer nicht teurer sein dürfen als normale Anrufe vom Festnetz oder Handyanschluss. Der Gerichtshof hatte über einen Fall aus Deutschland zu entscheiden. Das Unternehmen comtech GmbH hatte auf seiner Website auf einen telefonischen Kundendienst hingewiesen, dessen Telefonnummer eine so genannte 0180-Nummer ist - für die 14 Cent pro Minute bei Anrufen aus dem Festnetz und 42 Cent bei Anrufen aus dem Mobilfunk anfallen.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main hat Comtech vor dem Landgericht Stuttgart auf Unterlassung dieser Geschäftspraxis verklagt. Das Landgericht hatte den Europäischen Gerichtshof um Auslegung der EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher ersucht.

Dieses und weitere wichtige Themen zur Verbraucherpolitik in der EU in der Zeit vom 20. Februar bis 5. März 2017 fasst der aktuelle Newsletter des vzbv zusammen.

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Isabelle Buscke

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