Datum: 19.07.2019

Newsletter Verbraucherpolitik EU aktuell 14/2019

Verbraucherpolitische Ereignisse vom 1. bis 14. Juli 2019

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Quelle: vzbv

Luftfahrtunternehmen haften bei Code-sharing auch für Weiterflug mit außereuropäischer Fluglinie

Der Europäische Gerichtshof hat am 11. Juli 2019 entschieden, dass Passagieren im Verspätungsfall auch bei Flügen mit Zwischenstopps außerhalb der EU Entschädigungszahlungen zustehen. Entscheidend ist, dass der erste Flug in einem Mitgliedstaat gestartet ist und beide Flüge Teil derselben Buchung waren.

Konsultation zu Klassifizierungssystem für nachhaltige Finanzierung

Die EU-Kommission hat am 11. Juli 2019 eine öffentliche Konsultation zum Bericht der technischen Expertengruppe (TEG) zur Ausgestaltung eines Klassifizierungssystems (Taxonomie) für nachhaltige Anlagen veröffentlicht. Der Bericht überprüfte branchenübergreifende Tätigkeiten, um Vertretern von Politik und Industrie sowie Investoren Kriterien für nachhaltige Investitionen an die Hand zu geben.

Online-Plattformen müssen keine Telefon-Hotline bereitstellen

Der Europäische Gerichtshof hat am 10. Juli 2019 entschieden, dass eine Online-Plattform wie Amazon nicht verpflichtet ist, dem Verbraucher vor Vertragsabschluss stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Sie müsse dem Verbraucher jedoch ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das er mit ihr schnell in Kontakt treten und effizient kommunizieren kann.
 

Diese und weitere wichtige Themen zur Verbraucherpolitik in der EU in der Zeit vom 1. bis 14. Juli 2019 fasst der aktuelle Newsletter des vzbv zusammen. Falls Sie den Newsletter noch nicht abonniert haben, können Sie sich hier in die Empfängerliste eintragen.

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Isabelle Buscke

Leiterin Büro Brüssel

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