Datum: 11.01.2017

Gesetzesentwurf zum Zahlen ohne Bargeld muss nachgebessert werden

Zahlungen müssen sicher und die Kosten fair und kontrollierbar sein

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Quelle: bernardbodo - fotolia.com

Zahlungsdienste sind die wichtigsten Alltagsfinanzdienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Umsetzung der neuen EU-Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) in Deutschland soll Zahlen ohne Bargeld günstiger, sicherer und transparenter machen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stellt allerdings fest: Damit das gelingt, muss der bisher vorgelegte Gesetzesentwurf nachgebessert werden.

Die vier wichtigsten Forderungen aus Verbrauchersicht sind:

  • Kosten für Girokonten müssen einfacher und besser vergleichbar werden. Gefordert ist die Vorgabe einer übersichtlichen Zahl von zulässigen Kontoentgelten.
  • Neue Zahlungsauslösedienste müssen sicher sein und im Betrugsfall keine unkalkulierbare Haftung auslösen dürfen.
  • Es braucht klare Entgeltregelungen, etwa für den Ersatz von EC-Karten und Kreditkarten.
  • Banken sollten Überweisungen zum nächsten Geschäftstag bis zum späteren Nachmittag annehmen müssen.

Positiv hebt der vzbv hervor, dass bei der Umsetzung der EU-Richtlinie die Chance besteht, dass ...

  • Zusatzentgelte für das Bezahlen mit gängigen unbaren Zahlungsmitteln abgeschafft werden.
  • Verbraucher bei unbefugten Zahlungsvorgängen besser geschützt werden.
  • Drittkosten transparenter dargestellt werden.
  • Kontoinformationsdienste künftig besser reguliert werden.

Der vzbv hat seine Position in Stellungnahmen an das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zusammengefasst.

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Sicheren Zahlungsverkehr für Verbraucher gewährleisten | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie | 10. Januar 2017

Sicheren Zahlungsverkehr für Verbraucher gewährleisten | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie | 10. Januar 2017

Sicheren Zahlungsverkehr für Verbraucher gewährleisten | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdienstumsetzungsgesetz ZDUG) | 10. Januar 2017

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Zahlungsverkehr transparent und sicher regeln | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie | 10. Januar 2017

Zahlungsverkehr transparent und sicher regeln | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie | 10. Januar 2017

Zahlungsverkehr transparent und sicher regeln | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdienstumsetzungsgesetz ZDUG) | 10. Januar 2017

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