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Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zur Öffentlichen Anhörung im Bundestag - Ausschuss für Gesundheit - am 13. April 2011Ausschuss für Gesundheit
Zuzahlungen als unkontrollierbare finanzielle Belastung von Patientinnen und Patienten
Zuzahlungen haben einen weit verbreiteten Einzug in das Gesundheitswesen gehalten. Diese Zuzahlungen reichen von der Praxisgebühr bis hin zu Zuzahlungen zu Klinikaufenthalten, Krankentransporten oder Arzneimitteln.Diskutiert wird darüber, ob mit diesen Zuzahlungen eine positive Steuerungswirkung im Sinne einer Reduktion nicht notwendiger medizinischer Leistungen erreicht wird. Oder ob sich die Versorgungssituation insbesondere von Patienten aus unteren Einkommensschichten wegen dieser Regelungen signifikant verschlechtert.
Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind dabei besonders jene Zuzahlungen und finanziellen Belastungen problematisch, die in ihrer Höhe für Verbraucher vorab nicht abzuschätzen sind und für die sie keine, eine teilweise oder nur eine ungewisse Rückerstattung von der Krankenkasse erhalten.
Besonders belastende Regelungen
- Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Es gibt mittlerweile Fachrichtungen niedergelassener Ärzte wie die Gynäkologie oder die Augenheilkunde, in denen ein wesentlicher Teil der Arzteinkommen über die individuellen Gesundheitsleistungen erzielt wird. Hier wird den Patienten suggeriert, die Gesetzliche Krankenversicherung würde für ihre Gesundheit nutzbringende Leistungen nicht übernehmen; diese seien folglich aus eigener Tasche zu zahlen. Häufig erfolgt auch keine adäquate Aufklärung über die zu erwartenden Kosten, oder es werden sogar Leistungen, die die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt, als Privatleistungen zu deutlich höheren Sätzen gegenüber den Patientinnen und Patienten in Rechnung gestellt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert daher, dass die derzeitige Praxis und der Katalog der zulässigen Individuellen Gesundheitsleistungen einer kritischen Überprüfung unter Mitarbeit der Verbraucher- und Patientenorganisationen nach § 140f SGB V unterzogen wird.
- Aufzahlungen bei Arzneimitteln
Seit dem Gesetz für die Neuordnung des Arzneimittelmarktes ist es möglich, dass Patientinnen und Patienten die finanzielle Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag für eine Medikamentengruppe und dem Preis des von ihnen gewählten Medikaments selbst tragen. Hierbei gibt es bereits bei der Durchführung der Regelung hohe Intransparenzen für Verbraucher, da die Preise zum Teil durch Rabatte (Apotheken-Rabatt, Rabattverträge der Krankenkasse) vorab gesenkt wurden und nicht klar ist, welcher Betrag in Eigenleistung verbleibt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss wird aufgefordert, die Einordnung von Medikamenten in Festbetragsgruppen regelmäßig zu überprüfen. Besonders zu berücksichtigen sind auch spezielle Substitutionshindernisse, beispielsweise in der Schmerztherapie.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt zwar das mit der Regelung verbundene Wahlrecht von Verbrauchern, sieht aber auch die Notwendigkeit eines besonderen Schutzes.
Die detaillierte Stellungnahme finden Sie im Download.
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Senkung finanzieller Belastungen von Patienten Senkung finanzieller Belastungen von Patienten
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