Datum: 16.02.2017

Alle Details des Handyvertrags auf einen Blick

vzbv macht Vorschläge für verbraucherfreundliche Produktinformationsblätter

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Quelle: Contrastwerkstatt - fotolia.com

Im Juni 2017 tritt die neue Telekommunikations-Transparenzverordnung in Kraft. Anbieter von Telekommunikationsdiensten sind damit künftig zu mehr Transparenz bei der Vermarktung ihrer Produkte verpflichtet. Sie müssen ihren Kunden dann ein Produktinformationsblatt (PIB) aushändigen. Die PIBs werden einheitlich aussehen und sollen die wesentlichen Vertragsbestandteile auf einen Blick zeigen.

Zu diesem Zweck hat die Bundesnetzagentur Vorschläge für Muster-Produktinformationsblätter veröffentlicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat im Rahmen der öffentlichen Konsultation zu den Vorschlägen Stellung genommen und Anregungen und Nachbesserungsbedarf im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgezeigt.

Die Stellungnahme finden Sie hier zum Download.

Downloads

Produktinformation nach §1 TK-Transparenzverordnung | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) | 6. Februar 2017

Produktinformation nach §1 TK-Transparenzverordnung | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) | 6. Februar 2017

Produktinformation nach §1 TK-Transparenzverordnung | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) | 6. Februar 2017

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