Datum: 10.12.2004

Zahlungsansprüche einer Bank können nach 10 Jahren verwirken

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des AG Aachen vom 10.12.2004 (9 C 214/04)

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Ein Zahlungsanspruch ist verwirkt, wenn die berechtigte Bank innerhalb eines Zeitraumes von mehr als 10 Jahren nichts zur Durchsetzung ihres Zahlungsanspruchs getan hat.

Vorliegend hatte die Postbank nach einem erfolglos gebliebenen Vollstreckungsversuch fast 11 Jahre nichts unternommen um ihre offen stehenden Forderungen durchzusetzen. Nach dieser Zeitspanne durfte sich der Beklagte nach dem gesamten Verhalten der Bank darauf einrichten, dass diese ihre Rechte auch in Zukunft nicht mehr geltend machen würde. Nach Ansicht des Gerichts wurde hier das für die Verwirkung erforderliche Zeitmoment erfüllt.

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Datum der Urteilsverkündung: 10.12.2004

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