Datum: 10.03.2009

Verbundene Geschäfte bei intransparenter Widerrufsbelehrung widerrufbar

urteile-vzbv-fotolia_45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des BGH vom 10.03.2009 (XI ZR 33/08)

Link zum Urteil auf money-advice.net

Die Widerrufsbelehrung eines Kreditvertrages muß allgemeinverständlich sein. Sofern sie den Eindruck erweckt, die Widerrufsfrist beginne bereits mit Zusendung der Vertragsunterlagen, entspricht sie nicht den gesetzlichen Vorgaben. Bilden Kreditvertrag und finanziertes Geschäft eine wirtschaftliche Einheit und ein Teil des Kredites ist dem Verkäufer (Unternehmer) bereits zugeflossen, tritt im Abwicklungsfalle die Bank an die Stelle des Verkäufers (Unternehmers).

Ein Kunde hatte sich an einer Immobilienfondsgesellschaft beteiligt. Diese Beteiligung hatte er zum Teil über einen Kredit finanziert. Er widerrief den Kreditvertrag, nachdem die Fondsgesellschaft insolvent wurde. Seinen Widerruf stützte er unter anderem auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag.

Dem stimmte der Bundesgerichtshof zu. Eine Widerrufsbelehrung bezweckt den Schutz des Verbrauchers. Hierfür ist eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung notwendig. Im vorliegenden Fall hat die Bank bei dem Kunden das Verständnis erweckt, die Widerrufsfrist beginne bereits einen Tag nach Zusendung der Vertragsunterlagen. Dies ist unrichtig. Durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt, so dass der Kunde von dem Vertrag zurücktreten konnte. Da es sich bei Fondsbeitritt und Kreditvertrag um ein verbundenes Geschäft handelte, konnte der Kunde ebenfalls seine an den Fonds geleistete Eigenkapitalleistung geltend machen.

Hinweis

Weitere Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
FIS money-advice ist ein Projekt des IFF, mit dem das Datenbanksystem des IFF in eine "Informationskooperative zum Thema Social Finance" überführt werden soll.

Darin finden sich verschiedene Organisationen zu einer gemeinsamen Plattform zusammen, um Informationen aus Recht, Wirtschaft und Politik, die unmittelbar für den Umgang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, zugänglich zu machen.

Mitglieder der Kooperative sind Verbraucherorganisationen, Forschungsinstitute, Money Advice Organisationen, staatliche Stellen sowie internationale Organisationen. Die Redaktion des Systems liegt beim IFF Hamburg.

Datum der Urteilsverkündung: 10.03.2009

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: