Datum: 20.03.2018

Stornierung der Flugbuchung kann wirksam ausgeschlossen werden

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2018 – (X ZR 25/17)

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Eine Klausel in den Beförderungsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens, die für den in einem bestimmten Tarif gebuchten Personenbeförderungsvertrag das freie Kündigungsrecht ausschließt, ist wirksam.

Zwei Kunden der Lufthansa hatten gegen diese geklagt. Sie begehren die Rückzahlung gezahlten Flugpreises, nachdem sie die Kündigung des Vertrages erklärt hatten. Im November 2014 buchten die Kläger bei der Lufthansa Flüge zum Preis von 2.766,32 EUR für den Mai 2015. Die Beförderungsbedingungen enthielten eine Klausel, die die Stornierung der Tickets ausschließt und festhält, dass nicht verbrauchte Steuern und Gebühren erstattbar sind. Im März 2015 stornierten die Kläger die Flüge wegen einer Erkrankung und verlangten die Rückzahlung des Gesamtpreises.

Der Bundesgerichtshof hat ebenso wie die vorherigen Instanzen die Klage abgewiesen. Er führt aus, dass das Recht zur Kündigung in den Beförderungsbedingungen wirksam ausgeschlossen worden ist. Den Klägern wäre es möglich gewesen, eine andere Buchungsklasse zu wählen, welche abhängig vom Reisepreis unterschiedliche Regelungen zur Stornierbarkeit enthielten. Dies reiche aus, um eine wirksame Abbedingung anzunehmen.

Datum der Urteilsverkündung: 20.03.2018

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