Datum: 07.02.2017

Rechtsmissbräuchliches Verhalten des Verbrauchers beim Widerruf

Urteil des OLG Stuttgart vom 07.02.2017 (6 U 40/16)

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Werden trotz Kenntnis eines Widerrufsrechts vorbehaltlos die Kreditraten bezahlt, handelt der Kunde bei einem späteren Widerruf nach Meinung des OLG Stuttgart rechtsmißbräuchlich.

Das OLG Stuttgart hat die Berufung von drei Bankkunden im Zusammenhang mit der Ausübung des Widerrufsrechts bei Immobilienkrediten zurückgewiesen. Die Ausübung des Widerrufsrechts erfolge rechtsmißbräuchlich, weswegen es auch keine Rolle spiele, ob es sich bei den drei Kreditnehmern um Verbraucher handele.

Der Widerruf wurde erst im August 2014 erklärt, obwohl die Bankkunden bereits seit spätestens Juli 2013 von dem Bestehen des Widerrufsrechts wussten. Das Gericht führte weiter aus, dass aufgrund der vorbehaltlosen Zahlung der Kreditraten durch die Kunden ein zumindest widersprüchliches Verhalten festzustellen sei. Insofern sei die Bank schutzwürdig und ein etwaig bestehendes Widerrufsrecht verwirkt.

Die Revision wurde nicht zugelassen, allerdings wurde Nichtzulassungsbeschwerde durch die Bankkunden beim Bundesgerichtshof eingelegt (XI ZR 186/17).

Datum der Urteilsverkündung: 07.02.2017

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