Datum: 23.11.2004

Keine Pflicht der Bank zu umfassender Beratung und Betreuung aus Wertpapierdepotvertrag

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des BGH Karlsruhe vom 23.11.2004 (XI ZR 137/03)

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Eine Bank, die laut Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte zur vollständigen und unmissverständlichen Weiterleitung der in den "Wertpapier-Mitteilungen" veröffentlichten Informationen verpflichtet ist, muss nicht darüber hinaus auch über die aus diesen Informationen folgenden Konsequenzen und ihre wirtschaftliche Bedeutung aufklären und beraten. Sie genügt ihrer Pflicht, wenn sie die Informationen aus den "Wertpapier-Mitteilungen" vollständig und unmissverständlich weiterleitet. In diesem Fall hatte die Bank die Information nicht vollständig weitergeleitet. Sie hatte vielmehr weder über die Frist für die Annahme eines freiwilligen Übernahme-/Abfindungsangebot für die betreffenden Aktien noch über die Empfehlung des Board of Directors informiert.

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Datum der Urteilsverkündung: 23.11.2004

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