Datum: 09.01.2014

Kein Pfand für SIM-Karten

urteile-vzbv-fotolia 45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

OLG Frankfurt am Main vom 9.01.2014 (1 U 26/13)
Ein Mobilfunkunternehmen darf kein Pfand für die SIM-Karte verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Drillisch Telecom GmbH entschieden. Außerdem untersagten die Richter dem Unternehmen, für die postalische Übersendung der Rechnung 1,50 Euro zu berechnen.

Für die Überlassung der SIM-Karte hatte das Unternehmen von seinen Kunden ein Pfand von 29,65 Euro verlangt. Nach Vertragsende sollten die Kunden die Karte innerhalb von drei Wochen „in einwandfreiem Zustand“ zurücksenden. Sonst behielt das Unternehmen das Pfand als pauschalen Schadenersatz ein. Die eingesammelten SIM-Karten ließ Drillisch durch eine Fachfirma vernichten.

Die Richter sprachen dem Unternehmen ein berechtigtes Interesse ab, die Rückgabe der SIM-Karten durch ein Pfand abzusichern. Es gebe keinen sachlichen Grund, die Rückgabe der Karte in einwandfreiem Zustand und innerhalb von drei Wochen zu verlangen. Wenn ein Kunde die Karte nicht frist- oder vertragsgemäß zurückschicke, entstehe dem Unternehmen gar kein Schaden. Indem das Unternehmen trotzdem einen pauschalen Schadenersatz von 29,65 Euro verlange, setze sie missbräuchlich ihre eigenen Interessen einseitig auf Kosten ihrer Vertragspartner durch.

Für unzulässig erklärten die Richter auch eine Klausel, mit der das Unternehmen für den Versand der Rechnung per Post ein Entgelt von 1,50 Euro verlangte. Betroffen davon waren vor allem Kunden ohne Internetzugang, die ihre Rechnung nicht über das Onlineportal des Anbieters abrufen und speichern konnten. Es liege im Interesse des Unternehmens, dem Kunden eine Rechnung zu stellen. Dafür dürfe es kein zusätzliches Entgelt berechnen, stellten die Richter klar. Das gelte auch für eine Papier-Rechnung per Post, da ein Unternehmen nicht ausschließlich online-Rechnungen versenden darf.

Datum der Urteilsverkündung: 09.01.2014

Downloads

Drillisch, OLG Frankfurt vom 9.01.2014

Drillisch, OLG Frankfurt vom 9.01.2014

Ansehen
PDF | 1000.13 KB

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: