Datum: 19.02.2013

Himbeertee muss keine Himbeeren enthalten

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

OLG Düsseldorf vom 19.02.2013 (I-20 U 59/12)
Ein Früchtetee namens „Himbeer Vanille“ muss weder Himbeeren noch Vanille und nicht einmal natürliche Aromen der beiden Früchte enthalten. Es reicht, wenn der Tee nach Himbeeren und Vanille schmeckt und die Zutaten auf der Verpackung korrekt angegeben sind. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, das eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Firma Teekanne abwies.

Auf der Verpackung des Früchtetees „Felix Himbeer Vanille Abenteuer“  hatte Teekanne Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet. „Nur natürliche Zutaten“,  hieße es außerdem. Doch im Tee waren weder Himbeeren noch Vanille drin. Der Tee bestand hauptsächlich aus Hibiskus, Äpfeln, süßen Brombeerblättern, Orangenschalen und Hagebutte. Das ging aus der Zutatenliste auf der Rückseite der Verpackung hervor. Der Vanille- und Himbeergeschmack wurde zwar durch natürliche Aromastoffe erzeugt, die aber weder aus Himbeeren noch aus Vanille hergestellt wurden.

Die Richter des Landgerichts Düsseldorf hatten die Werbung als irreführend eingestuft und der Unterlassungsklage des vzbv gegen Teekanne stattgegeben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied dagegen in zweiter Instanz, dass die Werbung nicht zu beanstanden sei. Die Bezeichnung „Himbeer-Vanille-Abenteuer“ und die Abbildungen der Früchte deuteten lediglich auf die Geschmacksrichtung des Tees hin. Daraus könne nicht geschlossen werden, dass Himbeeren und Vanille in der Teemischung enthalten seien. Die Irreführung eines verständigen Durchschnittsverbrauchers sei ausgeschlossen, da dieser der Zutatenliste entnehmen könne, was im Tee enthalten ist.

Das OLG Düsseldorf hat gegen das Urteil keine Revision zugelassen. Der vzbv prüft, ob er Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen wird.

Datum der Urteilsverkündung: 19.02.2013
Aktenzeichen: 38 O 74/11
Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf

Vorangegangene Urteile:

Irreführende Verpackung: Früchtetee von Teekanne ohne die beworbenen Früchte

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Teekanne, OLG Düsseldorf vom 19.02.2013

Teekanne, OLG Düsseldorf vom 19.02.2013

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