Datum: 04.04.2001

Fehlende Endpreisangaben bei Werbung für Flugreisen: LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des LG Düsseldorf vom 04.04.2001 (12 O 328/00)

Es ist wettbewerbswidrig, bei der Werbung für Flugreisen zusätzlich anfallende Auslandssteuern und Gebühren sowie Luftsicherheitskosten nicht in die Preise einzubeziehen.

Datum der Urteilsverkündung: 04.04.2001

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Urteil des Landgerichts Düsseldorf | Az. 12 O 328/00

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