Datum: 03.05.2011

Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten sind unzulässig

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des OLG Karlsruhe vom 03.05.2011 (17 U 192/10)

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Verlangt eine Bank von ihren Privatkunden eine "Bearbeitungsgebühr" für Anschaffungsdarlehen (Verbraucherkredite), so benachteiligt diese die Kunden und stellt eine unzulässige Preisnebenabrede dar.

Eine Bank hatte in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis unter anderem eine Gebühr bei der Bearbeitung von Darlehen für Privatkunden in Höhe von 2 Prozent, mindestens jedoch 50 Euro festgeschrieben. Hiergegen hatte eine Verbraucherschutzorganisation geklagt, weil sie diese Bearbeitungsgebühren für unzulässig gehalten hatte.

Das Gericht gab den Verbraucherschützern in der Berufungsverhandlung Recht. Die Klausel sei bereits deshalb unzulässig, weil sie nicht dem Transparenzgebot Rechnung trage. So sei nicht ersichtlich, ob die Gebühr lediglich im Falle eines Vertragsabschlusses, oder aber auch schon bei einer Kreditanfrage vereinnahmt werden könne. Die Bank wolle nach eigenen Angaben im wesentlichen ihren vorvertraglichen Bearbeitungsaufwand durch die Gebühr bezahlt wissen. Der Kreditkunde gehe zu seinem Kreditinstitut jedoch nicht mit dem Wunsch einer Beratung nach einer bestimmten Ratenhöhe oder aber einer Beratung, ob er sich aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse den Kredit leisten könne, sondern ausschließlich mit dem Wunsch zu erfahren, ob die Bank überhaupt bereit sei, ihm den erbetenen Kredit zu geben. Eine Prüfung der Kreditwürdigkeit und der Ratenhöhe stelle die Bank im eigenen Interesse an, um Forderungsausfälle zu minimieren. Aus diesem Grund wäre auch eine solche Gebühr in den Darlehenszins einzubeziehen, was jedoch unterblieben sei. Letztlich stelle die Klausel auch eine Belastung für den Verbraucher dar, weil sie berechnet werde, ohne dass dafür eine echte Gegenleistung durch die Bank erbracht werde. Auch daher sei die Klausel unwirksam.

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Bamberg (Link FIS-ID 46034) aus dem vergangenen Herbst ist dies bereits die zweite höherinstanzliche Entscheidung, die Kreditinstituten die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkrediten untersagt.

Hinweis

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Datum der Urteilsverkündung: 03.05.2011

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