Quick-Klicks
Podcasts & O-Töne
IGW 2010: Abspecken für Klima und Gesundheit Alle Audio-Podcasts Musiktaxi für Hörfunk-Interviews
TV + Radio
Aktuelle Tipps Verbrauchersendungen
Termine
9. Februar
Safer Internet Day der EU12. und 13. Februar
Tagung: Orientierung im Konsumdschungel1. und 2. März
vzbv-Tagung zur ErnährungspolitikAktuelle Verfahren
Abofallen und Abzocke im Internet
Die Geschichte des Verbraucherschutzes ist eng mit der
Geschichte der modernen Industriegesellschaft verbunden. Mit dem Beginn der
Industrialisierung verschoben sich die ökonomischen Gewichte zwischen Anbieter-
und Nachfrageseite: So sah sich der einzelne Verbraucher nicht mehr kleinen,
lokal operierenden Bauern, Handwerkern und Gewerbetreibenden gegenüber.
Vielmehr hatten es die Konsumenten mit immer größeren Unternehmen
und Handelsfirmen zu tun, die zunehmend über lokale, regionale und nationale
Grenzen hinweg agierten. Vor allem aber geriet mit der Herausbildung einer Industriearbeiterschaft
ein immer größerer Anteil der Bevölkerung in eine existentielle
soziale Abhängigkeit von den Unternehmen, bei denen sie beschäftigt
waren. Erstmals in der Geschichte der Menschheit ermöglichte es die massenhafte,
maschinelle Produktion, große Teile der Bevölkerung flächendeckend
mit Konsumgütern zu versorgen.
Die Anstrengungen zum Schutz der einzelnen Verbraucher
vor einer immer stärker werdenden Anbieterseite vollzogen sich parallel
zur Herausbildung der Arbeiterbewegung im 19. Jahrhundert. Auch die Genossenschaftsbewegung
oder die Lebensreformer zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren im Kern Verbraucherschutzbewegungen,
ging es doch auch darum, dem einzelnen Konsumenten den Zugang zu hochwertigen,
sicheren und preiswerten Produkten zu verschaffen und die Verbraucher vor Übervorteilung
und Ausbeutung zu schützen.
Die aus der Arbeiterbewegung des 19. Jahrhunderts
hervorgegangenen Konsumgenossenschaften kann man als die ersten Verbraucherorganisationen
im engeren Sinne verstehen. Sie nahmen Verbraucherinteressen wahr, indem sie
sich aktiv in das Marktgeschehen einschalteten: durch Beschaffung von Gütern
und Dienstleistungen für ihre Mitglieder. Mit der Frauenbewegung entwickelte
sich wenig später eine zweite tragende Säule des Verbraucherschutzes.
Organisationen wie die 1903 gegründete Hausfrauenvereinigung des Katholischen
Deutschen Frauenbundes oder der 1915 gegründete Deutsche
Hausfrauen-Bund setzen den Schwerpunkt ihrer Arbeit bis heute auf Information
und Beratung.
Dabei gingen - damals wie heute - besonders starke
Impulse für den Verbraucherschutz vor allem vom gesundheitlichen Verbraucherschutz
aus. So beschrieb beispielsweise der amerikanische Schriftsteller Upton Sinclair
in seinem 1906 erschienenen Buch "The Jungle" die unhaltbaren hygienischen Zustände
in der Fleischindustrie des Mittleren Westens ebenso schonungslos wie die Ausbeutung
der Arbeitnehmer. Das Buch löste einen Skandal aus und führte zu einer
deutlichen Verschärfung der Gesetzgebung zum Zwecke des Verbraucher- und
des Arbeitsschutzes. Auch sechzig Jahre danach war das Thema Lebensmittelsicherheit
noch immer aktuell, und so war es war gewiss kein Zufall, dass Sinclair 1967
- im Alter von 89 Jahren - bei der Unterzeichnung des Wholesome Meat Act durch
Präsident Johnson im Weißen Haus zugegen war.
Nach
oben
Hatte mit dem Ende des Ersten Weltkriegs die Arbeiterklasse
den Weg zur Teilhabe an der politischen Macht gefunden, so bedeuten die zwanziger
Jahre einen spürbaren Auftrieb für den Verbraucherschutz. Mietervereine,
Konsum- und Wohnungsbaugenossenschaften werden vielerorts gegründet
vielfach prägen genossenschaftliche Wohnsiedlungen aus den 20er und frühen
30er Jahren bis heute das Stadtbild ganzer Großstädte. Ihr Anliegen
ist Verbraucherschutz in einem unmittelbaren Sinne: Im Bereich des Wohnens,
des privaten Konsums nehmen die Arbeitnehmer das wirtschaftliche Heft selbst
in die Hand. Mit dem Bauhaus wurde diese Bewegung auch künstlerisch und
kulturell zum Begriff. Immerhin war es eines der zentralen Anliegen der Bauhausbewegung,
bei der Produktgestaltung und insbesondere bei Konsum- und Gebrauchsgütern
Form und Funktion miteinander in Einklang zu bringen. Ziel war es dabei, den
einzelnen Verbrauchern den Zugang zu erschwinglichen, funktionalen, soliden
und zugleich ästhetischen Produkten zu eröffnen.
Diese Entwicklung fand ein jähes Ende mit
dem Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft, in der unabhängige Verbraucherverbände
gleichgeschaltet und für die Ziele des NS-Regimes vereinnahmt wurden.
Nach oben
Die Gründungsjahre der Bundesrepublik bringen eine
intensive Diskussion um eine Neuausrichtung der Marktwirtschaft hin zu einer
stärkeren Ausrichtung an Gemeinwohlinteressen. Es ist vor allem das Verdienst
des Sozialwissenschaftlers Gerhard Weisser, die Notwendigkeit der Selbsthilfe
der Verbraucher in das Bewusstsein von Politik und Öffentlichkeit gerückt
zu haben. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Evangelischen Hilfswerks, Eugen
Gerstenmaier, und dem Direktor der Caritas, Anton Wopperer, gründet Weisser
- damals Staatssekretär in Nordrhein-Westfalen - 1949 den "Ständigen
Ausschuss für Selbsthilfe" in Köln. In dessen "Unterausschuss Konsumentenberatung"
besteht unter den dort versammelten Repräsentanten von Wohlfahrtsverbänden,
Frauenvereinigungen, Vertriebenenverbänden und Konsumgenossenschaften schon
bald Einigkeit über ein Ziel: die Schaffung einer starken Verbraucherorganisation
als Gegengewicht zu den Interessenverbänden der Wirtschaft. Auch über
die Notwendigkeit, die politische Lobbyarbeit mit der Beratung und Information
von Verbrauchern zu verbinden, herrscht Einvernehmen. Besonders die großen
Kirchen spielen in diesen Gründerjahren des Verbraucherschutzes in der
Bundesrepublik eine herausragende Rolle: Sie bieten eine theoretische Fundierung
dafür, Verbraucher- und Arbeitnehmerinteressen innerhalb der marktwirtschaftlichen
Ordnung stärker im Wirtschaftssystem zu berücksichtigen (Stichwort
"Katholische Soziallehre")
Nach oben
Den Ausschlag für die Gründung der Arbeitsgemeinschaft
der Verbraucherverbände e.V. (AgV) als "Verband der Verbände" am 30.
April 1953 gibt die Überlegung, dass das Interesse der Verbraucher an einer
unmittelbaren Mitgliedschaft, anders als etwa bei einer gewerkschaftlichen Organisation,
nur diffus ausgeprägt sei. Die Alternative bestand somit darin, die verbraucherpolitische
Arbeit zahlreicher Verbände an eine zentrale Interessenvertretung zu delegieren.
Wenig später tritt mit dem Deutschen
Mieterbund einer der bis heute größten Einzelverbände der
AgV bei.
Die wichtige Aufgabe der Verbraucherinformation
findet 1961 zum ersten Mal ihren Ausdruck in einem von der AgV durchgeführten
vergleichenden Warentest - damals von Waschmitteln -, ein Ansatz, der für
viele bis heute gleichsam zum Inbegriff von Verbraucherschutz wurde. Die jahrelangen,
von der Wirtschaft vor allem mit juristischen Mitteln torpedierten Vorarbeiten
für diese vergleichenden Warentests orientierten sich an Vorbildern vor
allem in den Vereinigten Staaten und wurden auch von Bundeswirtschaftsminister
Ludwig Erhard unterstützt. Anders als beispielsweise in Belgien, Großbritannien
oder Österreich führten die intensiven Auseinandersetzungen um vergleichende
Warentests in Deutschland zur Gründung einer eigenständigen Organisation:
am 15. September 1964 beschloss die Bundesregierung die Errichtung eines Warentest-Instituts
in Form einer Stiftung des privaten Rechts, der Stiftung
Warentest.
Ein Jahr später erringt die AgV einen wichtigen
Erfolg, der die gesamte weitere Arbeit entscheidend prägt: In einer Novelle
des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird Verbraucherverbänden
die Klagebefugnis zugestanden, die Unterlassung unlauteren Wettbewerbs gerichtlich
zu erzwingen. Diese Aufgabe wird 1966 dem von der AgV und den Verbraucherzentralen
gegründeten Verbraucherschutzverein (VSV) mit Sitz in Berlin übertragen.
Bis zu Beginn der sechziger Jahre kommt es in allen
Bundesländern einschließlich West-Berlins zur Gründung von Verbraucherzentralen,
die sich bis 1971 alle als Mitglieder der AgV anschließen. Vielfach können
sich die neu gegründeten Verbraucherzentralen auf örtliche oder landesweite
Verbrauchergemeinschaften stützen.
Nach oben
Die sechziger Jahre bringen den Verbraucherschutz auch in anderen Ländern voran - in den Vereinigten Staaten proklamiert Präsident John F. Kennedy erstmals vier Grundrechte der Verbraucher:
Gleichzeitig thematisiert der politisch engagierte Anwalt Ralph Nader in medienwirksamen
Boykottaktionen die von vielen Produkten ausgehenden Gesundheitsgefährdungen
und wird zur Ikone der Protestkultur. 1965 veröffentlicht
Ralph Nader in den USA mit dem Bericht "Unsafe at Any Speed" eine Attacke gegen
die unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen der amerikanischen Automobilindustrie.
Der Bericht bedeutet das Startsiganl für eine neue Phase des aktionsorientierten
Consumerism in den USA und anderen Staaten. Parallel hierzu schließen
sich die Verbraucherverbände der EG-Staaten im "Bureau
Européen des Unions de Consommateurs" (BEUC) zusammen, um in Brüssel
Lobbyarbeit für den Verbraucherschutz zu betreiben. Die sich gegen Ende
der sechziger Jahre in Japan, den USA und Europa formierende Umweltbewegung
verleiht auch den Verbraucherverbänden wichtige Impulse - 1970 vertritt
die AgV erstmals explizit politische Forderungen, die auf die ökologischen
Folgekosten des Konsums eingehen. Gleichzeitig führen die Energiekrisen
der siebziger Jahre zu einem besonderen Engagement in der Energieberatung mit
bis zu 170 Energieberatungsstellen und einer mobilen Energieberatung in 160
Städten.
Mit der Wahl von Willy Brandt zum Bundeskanzler einer
sozialliberalen Koalition beginnt auch für die Verbraucherverbände
ein Neuaufbruch. Erstmals legt 1971 eine Bundesregierung einen Bericht zur Verbraucherpolitik
vor, wird 1972 beim Bundeswirtschaftsministerium ein "Verbraucherbeirat" unter
Beteiligung der AgV gegründet. Wichtige gesetzgeberische Weichenstellungen
dieser Zeit zum Schutz der Verbraucher sind eine Novellierung des Kartellgesetzes
(1973) und des Abzahlungsgesetzes (1974), die Gesamtreform des Lebensmittelrechts
(1974) die Reform des Arzneimittelgesetzes (1976), das Gesetz über die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Fernunterrichtsschutzgesetz (beide
1977), das Reisevertragsgesetz und die Neufassung des Gerätesicherheitsgesetzes
(beide 1979). Diese Gesetze reagieren auch auf erhebliche Missstände: So
kam es beispielsweise durch die Einnahme des Beruhigungsmittels Contergan seit
1957 zu schweren Missbildungen bei Tausenden von Neugeborenen. Die mit dem Arzneimittelgesetz
verbundenen schärferen Regularien für die Arzneimittelzulassung sind
ohne den Contergan-Skandal nicht zu verstehen.
Nach oben
Auf europäischer Ebene bildet sich parallel zur politischen
Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft bzw. der Europäischen Union
eine eigenständige europäische Verbraucherpolitik heraus. Im Vordergrund
stehen allerdings zunächst gemäß klassisch-liberalem Freihandelsdenken
die zentralen Ziele der Liberalisierung und Öffnung der Märkte. Diesen
Zielen hatte sich Verbraucherpolitik unterzuordnen. Dennoch verabschiedet 1975
die EG-Kommission das erste verbraucherpolitische Programm, das in Anlehnung
an Kennedy eine "Charta" mit fünf fundamentalen Rechten des Verbrauchers
formuliert: dem Recht der Verbraucher
Seit 1977 gibt es im Europäischen Parlament einen
Fachausschuss, der sich auch mit Verbraucherschutz beschäftigt. 1983 findet
die erste spezielle Ratssitzung der für Verbraucherpolitik zuständigen
Fachminister der Mitgliedsländer statt. Diese zeitliche Abfolge entspricht
weitgehend auch der allgemeinen politischen Schwerpunktsetzung: Initiativen
für einen verbesserten Verbraucherschutz gehen primär von der Kommission
und dem Europäischen Parlament aus und müssen sich gegen den Widerstand
des Ministerrats behaupten.
Während die Römischen Verträge von 1957 noch keine Grundlage
für eine eigenständige Verbraucherpolitik auf europäischer Ebene
boten, formuliert die Einheitliche Europäische Akte von 1987 erstmals den
Anspruch bei der Errichtung und dem Funktionieren des angestrebten Binnenmarktes
von einem hohen Schutzniveau in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umwelt-
und Verbraucherschutz auszugehen. Durch den Vertrag von Maastricht wird die
Verbraucherpolitik dann 1992 in den Rang einer Gemeinschaftspolitik mit vertraglicher
Grundlage erhoben, die formal unabhängig vom Ziel der Verwirklichung des
Binnenmarktes ist.
Nach oben
Hatte sich die AgV bereits seit langem darum bemüht,
beispielsweise mit der Fortbildung von Verbraucherberatern, Lehrern und Hauswirtschafterinnen
gleichsam "Verbraucherschutz an der Wurzel" zu betreiben, kommt es 1978 auch
für diese Aufgabe zu einer Professionalisierung und zur Gründung einer
eigenständigen Institution: Die Stiftung Warentest und die AgV gründen
gemeinsam die in Berlin ansässige Stiftung Verbraucherinstitut. Ihre Aufgabe
sollte sein, "Grundsätze, Modelle und Einzelmaterialien für die Verbraucherbildung
und -information zu erarbeiten sowie Fortbildungsveranstaltungen zur Verbraucherbildung
und -information durchzuführen."
1985 gründet sich mit der Verbraucherinitiative
e.V. eine in ihrem Selbstverständnis bewusste Alternative zu den etablierten
Verbraucherverbänden. Die Verbraucherinitiative als Mitgliederorganisation
thematisiert Fragen des gerechten Handels, eines ethisch und ökologisch
verantwortlichen Konsums. Eine Parallelentwicklung findet 1985 auch mit der
Publikation der Zeitschrift ÖKOTEST
statt, die als ökologische Alternative zur test-Zeitschrift der Stiftung
Warentest versteht.
Bei der AgV findet in den achtziger Jahren eine
erhebliche Intensivierung der Arbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen statt.
Die Erfolge blieben nicht aus: So können die Verbraucherverbände 1989
mit dem BGH-Urteil zu Tilgungsverrechnungsklauseln, dem Wertstellungsurteil
des BGH und dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf zu 10-Jahres-Verträgen
bei Versicherungen drei wichtige Grundsatzurteile erstreiten. Diese Urteile
sind auch vor dem Hintergrund der Tatsache zu sehen, dass Verbraucherfragen
in der Rechtsprechung des BGH seit den achtziger Jahren insgesamt eine größere
Rolle spielen. Der neue Fokus auf Finanzdienstleistungen bringt Neuerungen auch
bei der Stiftung Warentest: 1991 erscheint neben dem erfolgreichen test-Heft
zum ersten Mal auch die Zeitschrift FINANZtest.
Juristisches Neuland und erweiterte Möglichkeiten
für die Verbraucherverbände schaffen auch die Änderung des Rechtsberatungsgesetzes
1980 und die Klärung des Streits um die Zulässigkeit von Preisvergleichen
im Jahr darauf. So dürfen nach der Änderung des Rechtsberatungsgesetzes
die Verbraucherzentrale fortan in außergerichtlichen Streitigkeiten Rechtsrat
erteilen. Das BGH-Urteil zur rechtlichen Zulässigkeit von Preisvergleichen
beendet einen jahrelangen Streit zugunsten der Verbraucherorganisationen.
Nach oben
Das Ende der DDR und die Vereinigung der beiden deutschen
Staaten bringen 1989/90 weitreichende Veränderungen für die Verbraucherarbeit.
Das Scheitern der DDR hatte auch mit der Unfähigkeit einer zentral gelenkten
Planwirtschaft zu tun, die elementaren Konsumbedürfnisse der Verbraucher
zu befriedigen. Waren unabhängige Verbraucherorganisationen als systemfremd
in der DDR nicht einmal rudimentär vorhanden, so bedeutete das unbefriedigende
Konsumangebot im Osten Deutschlands zugleich eine permanente Missachtung von
Verbraucherrechten.
Mit der Währungsunion am 1. Juli 1990 gelten
für Millionen von DDR-Bürgern die neuen Regeln der Marktwirtschaft.
Sie schaffen einen enormen Beratungs- und Aufklärungsbedarf. Hinzu kommt,
dass die Umbrüche der Wendezeit und die Unerfahrenheit vieler Ostdeutscher
systematisch von Geschäftemachern und Betrügern ausgenutzt werden.
Als Antwort hierauf werden seit Februar 1990 in einem großen Kraftakt
und mit Unterstützung durch die Verbraucherverbände in den alten Bundesländern
in allen Regionen der DDR Verbraucherzentralen gegründet. Die fünf
Verbraucherzentralen in den neuen Bundesländern treten im Dezember 1990
der AgV bei.
Nach oben
Die neunziger Jahre werden von Debatten um eine Struktur-
und Finanzreform der Verbraucherverbände begleitet. Angestoßen wird
diese Auseinandersetzung 1992 von der schrittweise vollzogenen Absicht der Bundesregierung,
sich aus der Finanzierung der Arbeit der Verbraucherzentralen zurückzuziehen
und diese Aufgabe den Ländern zu überlassen. Die Strukturdebatte führt
auch zu einem Überdenken der bisherigen Aufgaben- und Arbeitsteilung zwischen
AgV, Verbraucherschutzverein und Stiftung Verbraucherinstitut. Erklärtes
Ziel der Bundesregierung dabei ist es, durch eine Bündelung der Ressourcen
und Kompetenzen Synergieeffekte zu erzielen. Gleichzeitig soll ein neuer Dachverband
eine schlagkräftigere verbraucherpolitische Interessenvertretung sicherstellen.
Der von zahlreichen Zwischenschritten begleitete
Reformprozess findet mit der Gründung des Verbraucherzentrale Bundesverbands
e.V. - vzbv - am 1. November 2000 und der Berufung von Prof. Dr. Edda
Müller zum Vorstand des vzbv seinen Abschluss. Damit gehen die Arbeitsgemeinschaft
der Verbraucherverbände, der Verbraucherschutzverein und die Stiftung Verbraucherinstitut
in dem neuen Bundesverband auf. Als neuer Dachverband der bisherigen AgV-Mitgliedsverbände
betreibt der vzbv entsprechend seiner Satzung
auch weiterhin verbraucherpolitische Lobbyarbeit. Hinzukommen die Aufgaben im
Verbraucherrechtsschutz und in der Fort- und Weiterbildung der in der Verbraucherarbeit
Beschäftigten.
Die Geburtsstunde des vzbv fällt fast auf den Tag genau zusammen mit dem größten Lebensmittelskandal
in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland - dem BSE-Skandal -, der in der Folge zu einer
politischen Neubewertung des Verbraucherschutzes führt: So verlieren in der BSE-Krise nicht nur
die Bundesminister für Gesundheit und für Landwirtschaft ihre Ämter. Zudem besteht seit dem 11. Januar 2001
mit dem neu geschaffenen Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL), jetzt
Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), erstmals ein Bundesministerium,
das den Verbraucherschutz explizit im Namen trägt und die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz vom
Bundeswirtschaftsministerium übernimmt. Ob es sich dabei um eine nachhaltige politische Aufwertung und
Neuausrichtung des Verbraucherschutzes handelt, bleibt abzuwarten. Die Prüfsteine des vzbv zu den
Bundestagswahlen 2002
und 2005 bieten für eine Beurteilung
dieser Frage einen Orientierungsmaßstab.
Chronologie
![]() |
![]() |